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Was lohnt sich für mich: Konnektor-Laufzeitverlängerung oder psynapse+? veröffentlicht am 10. Januar 2024

Immer wieder haben wir in den vergangenen Wochen die Frage gestellt bekommen:
lohnt sich für mich der Wechsel auf psynapse+ oder belasse ich erst einmal alles beim Alten und gehe alternativ den Weg über die Laufzeitverlängerung des secunet-Konnektors?

Wir wollen Ihnen mit diesem Artikel eine Entscheidungsgrundlage zur Beantwortung dieser Frage unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte mit an die Hand geben und stellen die beiden Optionen nachfolgend gegenüber.

psynapse+
Unser „DAS MACHEN WIR“-Paket für Ihre TI

  • monatliche Kosten: 179 Euro* (für den Anschluss an einen Konnektor im Rechenzentrum)
  • Laufzeit: 36 Monate
  • ISO 27001 zertifiziertes Rechenzentrum, Sitz in Deutschland
  • Gemanagter TI-Anschluss
  • TI-Gateway bereit
  • Kein Geräte-Risiko
  • inklusive KBV-konforme UTM-Firewall und aktivem Monitoring
  • inklusive gSMC-KT (Sicherheits-Modul-Zertifikat für das Kartenterminal)
  • Tausch der SMC-B (Praxisausweis, falls vorhanden)
  • Optional: Miet-eHealth-Kartenleser für monatlich 20 Euro* inkl. gSMC-KT
  • Optional: „safe“ UTM-Hardware-Firewall für einmalig 379 Euro* und monatlich 90 Euro* (Laufzeit 36 Monate, erfüllt 100 % der KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie)

psynapse+ ist unsere zukunftssichere Alternative zum lokalen Konnektor.

Mit psynapse+ bieten wir Ihnen eine sogenannte „TI as a Service“-Lösung. Damit gehen Sie einen konsequenten Schritt in Richtung TI 2.0, welche mittelfristig ohne Konnektoren auskommen wird.

Bei „TI as a Service“ handelt es sich um ein Serviceangebot, bei dem die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen als Dienstleistung bereitgestellt wird. Das bedeutet, dass, anstatt die notwendige Hardware und Software selbst anzuschaffen und zu betreiben, diese von einem externen Anbieter gemietet und verwaltet werden. Der Dienstleister, in diesem Falle also psyprax gemeinsam mit seinem Partner slis, kümmert sich um alle Aspekte der TI, einschließlich Lizenzen, Installation, Wartung und den laufenden Betrieb.

Ziel von „TI as a Service“ ist es, den Einsatz der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen für Praxen und andere Einrichtungen so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Dadurch sollen administrative Aufwände reduziert und die Anbindung an das elektronische Gesundheitssystem erleichtert werden.

Ob Praxisneugründung, Nachfolge, Zertifikatsablauf oder Wechsler:
unser TI-Paket psynapse+ macht Ihre Anbindung an das elektronische Gesundheitssystem so einfach wie möglich.

Wir sorgen mit psynapse+ dafür, dass Ihr TI-Anschluss fehlerfrei und sicher funktioniert.
Und Sie haben den Kopf frei für das Wichtigste: Ihre Patienten.

Fazit:
Wir empfehlen ausdrücklich den Wechsel zu unserer „TI as a Service“-Lösung psynapse+, da Sie damit Ihre Praxis bereits heute über 2025 hinaus zukunftssicher für Ihre Patienten und Sie selbst umgestalten. Hier bestellen.

Laufzeitverlängerung Ihres Konnektors

  • einmalige Kosten: 499 Euro*
  • Laufzeit: mindestens 8 Monate
  • Konnektor kann maximal bis Ende 2025 betrieben werden

In den Konnektoren sind Chips fest verbaut, die ein Sicherheitszertifikat tragen. Aufgrund des hohen Sicherheitsniveaus der Telematikinfrastruktur (TI) ist dieses auf fünf Jahre begrenzt. Mit einem Software-Update kann das Sicherheitszertifikat nun bis Ende 2025 verlängert werden, ohne dass der gesamte Konnektor getauscht werden muss.

Neben dem Sicherheitszertifikat des Konnektors verfügen auch andere TI-Komponenten über einen Chip mit begrenzter Laufzeit, der nach Ablauf durch einen neuen ersetzt werden muss. Hierzu zählen das Sicherheits-Modul-Zertifikat für das Kartenterminal (gSMC-KT), der Praxisausweis (SMC-B) und der elektronische Heilberufsausweis. Praxen sollten auch hier die Laufzeiten prüfen und sich um einen fristgerechten Austausch dieser Komponenten kümmern. Die gSMC-KT ist bestellbar über unsere Homepage (zum Preis von 100 Euro*), der SMC-B in der Regel bei medisign oder der Bundesdruckerei.

Fazit:
Die Laufzeitverlängerung ist nur dann zu empfehlen, wenn Sie in den vergangenen Jahren nie Probleme mit Ihrem Konnektor hatten und Sie unsere Hilfe nicht in Anspruch genommen haben.

Alle Konnektoren befinden sich außerhalb der Garantie. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Konnektor nach dem Konnektor-Update und dem Einspielen der Laufzeitverlängerungs-Lizenz nicht mehr funktioniert.

*inklusive Mehrwertsteuer

Wissenswertes rund ums eRezept veröffentlicht am 9. Januar 2024

Seit dem 01.01.2024 ist die Nutzung des eRezepts für verschreibungspflichtige Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verpflichtend.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in diesem Dokument die wichtigsten Fragen rund um das elektronische Rezept aufgeführt und beantwortet.

Noch mehr Informationen zum eRezept finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Ab 01.01.2024: Erhöhung der monatlichen TI-Pauschale der Kassenärztlichen Vereinigungen veröffentlicht am 9. Januar 2024

Mit Jahresbeginn wurde die monatliche TI-Pauschale der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Finanzierung von Installation und Betrieb der Telematikinfrastruktur in den Praxen leicht nach oben angepasst.

So erhalten Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen mit einer Praxisgröße von bis zu drei Personen mit TI-Pauschale 1 zukünftig 246,93 € anstatt wie zuvor 237,78 €.

Die Anpassung erfolgt entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes (§ 10 Abs. 2 der TI-Festlegung).

Details zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur wie auch zu den neuen Pauschalen finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Ihr schneller Weg zum KIM-Account: kv.dox veröffentlicht am 3. Januar 2024

Uns erreichen zurzeit zahlreiche Anfragen zur Einrichtung eines KIM-Accounts.
Leider ist es uns derzeit aus Kapazitätsgründen nicht möglich sämtliche Anfragen auf dem telefonischen Wege persönlich zu begleiten.

Dennoch möchten wir Ihnen so weit wie möglich Hilfestellung bieten.

Wir empfehlen Ihnen daher Ihren KIM-Account bei kv.dox anzulegen.

Für die Einrichtung bei kv.dox benötigen Sie einige Angaben zu Ihrem Konnektor, die Sie ganz einfach in Ihrem psyprax drucken können:

„Konnektor (TI)“ → „TI Konfiguration (psyprax)“ → bestätigen und „Konfiguration drucken“

Nach erfolgreicher Erstellung eines Accounts bei kv.dox nehmen Sie die entsprechenden Einstellungen in psyprax vor.

Bitte gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie psyprax
  2. Navigieren Sie zu „Datei“ → „Praxisdaten“ → „Betriebstätte“
  3. Wählen Sie „psyprax-Mail“
  4. Tragen Sie dort Ihre KIM-Adresse sowie den entsprechenden Port ein

 

 

Sollte es vorübergehend zu Problemen bei der Nutzung von psyprax-Mail in Verbindung mit kv.dox kommen, haben Sie die Möglichkeit auf das Clientmodul von kv.dox zuzugreifen.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Was ist das und wofür benötige ich sie? veröffentlicht am 2. Januar 2024

Mit Inkrafttreten der Finanzierungsvereinbarung vom 01.07.2023 ist der Einsatz von Kommunikation im Medizinwesen (KIM) für alle Praxen verpflichtend.

Was ist KIM?

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht sichere und effiziente E-Mail-Kommunikation im Gesundheitswesen. Keine Arztbriefe per Post mehr, keine Befunde per Fax. Mit KIM sparen Sie Zeit, Geld und Papier. Wichtige Informationen werden schnell und zuverlässig übertragen. Die Vertraulichkeit ist durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet, Manipulationen sind ausgeschlossen. Die Identität der Absender ist verifiziert. Alle Teilnehmer in KIM sind über den Verzeichnisdienst leicht auffindbar. Durch Ihre Registrierung ermöglicht KIM es anderen medizinischen Einrichtungen, Sie schnell und direkt zu kontaktieren.

Die gematik hat hierzu ein anschauliches Video erstellt.

Was passiert, wenn ich KIM nicht vorhalte?

Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren. Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis durch die Praxis, dass die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt werden:

  • seit dem 1. Juli 2023 Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • seit dem 1. Juli 2023 elektronische Patientenakte (ePA)
  • seit dem 1. Juli 2023 Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • ab dem 1. Oktober 2023 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • ab dem 1. März 2024 elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)

Fehlt der Nachweis für eine der Anwendungen oder Dienste wird die monatliche TI-Pauschale um jeweils 50 Prozent reduziert. Fehlen mehrere Anwendungen, wird keine TI-Pauschale gezahlt.

Aktivieren Sie deshalb zeitnah Ihren Zugang zu KIM in Ihrem psyprax:
Dies können Sie ab Programmversion V3.16.3.1 wie folgt tun.

Das eRezept: Was ist das und wie nutze ich es in psyprax? veröffentlicht am 23. Dezember 2023

Ab dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzt:innen verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte (kurz: eRezept) auszustellen.

Das eRezept digitalisiert den Prozess der Verschreibung und Abgabe von Medikamenten. Statt eines herkömmlichen Papierrezepts wird die Verordnung zukünftig elektronisch erstellt, übermittelt und in der Apotheke abgerufen. Ärzt:innen können das eRezept direkt an die elektronische Patientenakte oder an andere Plattformen senden. Patient:innen haben dann die Möglichkeit, das Rezept in ihrer Apotheke vor Ort oder online einzulösen. Die digitale Übermittlung erleichtert den Prozess, reduziert den Papieraufwand und ermöglicht eine schnellere Abwicklung.

Auch in Ihrem psyprax haben Sie ganz einfach die Möglichkeit eRezepte zu erstellen.
Eine ausführliche Anleitung hierzu finden Sie hier.

Um das eRezept in psyprax nutzen zu können, müssen die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • bestehende Anbindung an die TI
  • Health-Konnektor mindestens auf Ausbaustufe PTV3
  • eHBA vorhanden
  • In den Einstellungen des lokalen Netzwerks müssen die TI-Routen gesetzt sein, um das eRezept versenden zu können
  • Für ärztliche Rezepte muss die Medikamentendatenbank „ifap“ zur Verfügung stehen
Klein, aber hilfsbereit: unser roter Info-Button in psyprax veröffentlicht am 23. Dezember 2023

Mit Sicherheit ist er Ihnen schon einmal begegnet, vielleicht ist er Ihnen auch schon aufgefallen:
an verschiedenen Stellen in Ihrem psyprax finden Sie ein kleines, rotes „i“ als klickbaren Button angefügt, wie im Screenshot gelb markiert.

Hier lohnt sich immer ein Klick auf das Icon. Denn dahinter verbergen sich Anleitungen und Hilfestellungen, die Ihnen die Arbeit in Ihrem psyprax erleichtern sollen. Probieren Sie es einfach mal aus. Oft liegt die Lösung für ein vermeintliches Problem nah. In diesem Falle sogar nur einen Mausklick entfernt.

psyprax sagt Danke und wünscht frohe Weihnachten! veröffentlicht am 22. Dezember 2023

Liebe Kundinnen und Kunden,

das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Ihnen von Herzen für Ihre fortwährende Unterstützung und Treue zu danken. Es waren 12 Monate voller Herausforderungen und wir sind dankbar, dass Sie uns trotz einiger Rückschläge und langer Wartezeiten die Treue gehalten haben.

Besonders der Zertifikatsablauf der Konnektoren und die sehr kurzfristige Einführung der neuen Finanzierungsvereinbarung sowie die damit einhergehende Verpflichtung zu KIM haben uns alle vor große Aufgaben gestellt.

Wir möchten Ihnen versichern, dass wir stets bestrebt sind, uns zu verbesseren. Ihre Zufriedenheit ist für uns von größter Bedeutung und wir werden weiterhin hart daran arbeiten, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Daher freut es uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir im kommenden Jahr einige aufregende Änderungen und Neuerungen planen, die Ihnen als Kundinnen und Kunden zugutekommen werden.

Mehr dazu entnehmen Sie bitte gerne unserem heute an Sie versendeten Kunden-Mailing.
Blicken wir also mit Vorfreude auf 2024!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes, glückliches neues Jahr!

Quartalsabrechnung 4/2023: Erreichbarkeit veröffentlicht am 6. Dezember 2023

In der Abrechnungszeit 4/2023 sind wir an folgenden Samstagen jeweils zwischen 8 und 16 Uhr zusätzlich für Sie erreichbar:

Samstag, 23.12.2023
Samstag, 06.01.2024

Wir stehen Ihnen hier für Ihre Fragen zur KV-Abrechnung gerne zur Seite.
Am Samstag 30.12.2023 sind wir nicht erreichbar. 

 

 

Abrechnung Q4/2023: Top-Themen veröffentlicht am 6. Dezember 2023

Um Sie frühzeitig und bestmöglich bei Ihrer Abrechnung in Q4/2023 zu unterstützen, wollen wir mit diesem Beitrag die aktuellen Themen für die bevorstehende Abrechnung zusammenfassen.

TI-Funktionen für die Erstattungen

Damit die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Festlegungen zur Auszahlung der TI-Pauschalen aus der „Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 378 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ sicherstellen können, ist es notwendig, dass im Rahmen der Abrechnung die notwendigen Informationen aus den Praxen übermittelt werden.

Bitte prüfen Sie das mit der Abrechnung 4/2023 und denken Sie daran, dass pro Quartalsabrechnung eine Verbindung zum Konnektor erfolgt sein muss, um die relevanten Informationen in die Abrechnungsdatei einfließen zu lassen.

Die unterstützten/genutzten TI-Komponenten sehen Sie hier grün hinterlegt, nicht genutzte werden hier rot angezeigt:

Sie können nachträglich Haken in Ihrem psyprax unter Datei – Praxisdaten- Betriebstätte – BSNR – weitere Einstellungen prüfen, setzen oder entfernen.

Diagnose – Relevanz und Bestätigung für die Abrechnung

Um die Diagnose-Qualität zu verbessern, sieht die KBV vor, dass Dauerdiagnosen für die Abrechnung als relevant gekennzeichnet werden müssen damit diese als bestätigt in die Abrechnung fließen. Hierzu erscheint bei der Abrechnung ein Fenster, in welchem Sie die Diagnosen bestätigen und Relevanzen setzen können. Bitte prüfen Sie spätestens an dieser Stelle die Diagnosen und setzen Sie die entsprechenden Relevanzen. Ein Schein mit einer Dauerdiagnose fließt nur dann in eine Abrechnung ein, wenn der Haken für „Relevant“ und „Jetzt relevant“ gesetzt ist. Über folgenden Button können Sie pro Dauerdiagnose mit einem Klick die Bestätigung und die Relevanz setzen:

In diesem Fenster finden Sie auch über das „rote Hilfe I“ weitere Informationen dazu.

Tagtrennung

Folgen nach einem ersten Arzt-Patientenkontakt an demselben Behandlungstag weitere Arzt-Patienten-Kontakte, entscheidet der Anwender nach den Bestimmungen des EBM, ob eine Tagtrennung durchzuführen ist.

Dazu kann im Leistungsfenster über Rechtsklick auf die Leistung oder über die Warnung im Abrechnungslauf „Doppelte Leistung“ eine Tagtrennung hinterlegt werden.

Dazu können Sie über „Neue Uhrzeit“ eine entsprechende anlegen oder rechts eine der bereits angelegten Uhrzeiten verwenden.

Diese Uhrzeit schieben Sie mit der Maus bei gedrückter linker Maustaste auf eine der Leistungen. Führen Sie das Prozedere für alle gelisteten Leistungen durch. Ist für jede Leistung eine Uhrzeit hinterlegt, so klicken Sie jeweils auf die einzelne Uhrzeit und dann auf den Button.

Wurde die Tagtrennung erfolgreich hinterlegt, ist die Uhrzeit grün hinterlegt.

Hausarztvermittlung 3

Werden Patienten über die TSS-Art 3 Hausarztvermittlung vermittelt, wird das unter Scheine eingetragen:

Der TTS-Vermittlungscode muss ohne Bindestriche eingetragen werden.

Wählen Sie beim Patienten statt der Scheinuntergruppe 00 einen Überweisungsschein, da die KBV das so vorsieht, sonst wird es hier einen Fehler im KBV-Prüfprotokoll geben.

Ist der Überweisungsschein gewählt, müssen zusätzlich die Daten des KV-Überweisers und die „Überweisung an“ eingetragen werden.

Diagnosen löschen

Gemäß der KBV-Anforderung dürfen bereits abgerechnete Diagnosen nicht mehr verändert oder gelöscht werden. Wurden Diagnosen in einer Abrechnung erfasst, werden diese im Übersichtsfenster der Diagnosen nun farbig markiert. Dauerdiagnosen werden grün, Akutdiagnosen blau dargestellt.

Dauerdiagnosen können als abgeschlossen hinterlegt werden, indem ein Datum in die Spalte „DD bis“ eingetragen wird.

Unter dem Menüpunkt „Ansicht“ können bereits abgerechnete Diagnosen ausgeblendet werden.

Abrechnungsmeldung: Überweisungsschein es fehlen Angaben

Die fehlenden Angaben zum Überweisungsschein sind einzutragen.

Dies geschieht bei Scheinuntergruppe 24-26, unter dem Reiter „Zusatzinformation“ im Fenster „Scheine“.

Abrechnungsmeldung: Gebührenordnung Schein weicht ab

Sie können diese Meldung bearbeiten, in dem Sie für jeden angezeigten Patienten die Kassendaten prüfen; über den in dem Fenster eingebauten Button.