+49 89 546800 0 Mail an uns
Telematik Infrastruktur

Was ist die Telematik-Infrastruktur

Die Telematik-Infrastruktur (TI) ist ein geschlossenes und hochsicheres Netzwerk, das die sichere digitale Verbindung zwischen Ärzten, Therapeuten, Kliniken und Praxen, Apotheken und Krankenkassen sowie der KBV, KZBV, DGK u.a. herstellt. Sie wurde über viele Jahre entwickelt, um verschiedene Akteure im Gesundheitswesen mit einander zu vernetzen.

 

Wofür wird die Telematik-Infrastruktur eingesetzt?

Seit dem 30. Juni 2019 müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein, um das Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) durchzuführen. Bis Ende dieses Jahres werden weitere Anwendungen hinzukommen, deren Funktionen im kommenden Jahr ausgebaut und erweitert werden.  Bis Mitte nächsten Jahres 2022 sollen alle Funktionen der verschiedenen Anwendungen umgesetzt und zur Verfügung stehen.
Doch welche Anwendungen und Funktionen sind das?
Jede Anwendung wird mit einem „Bandwurm-Wort“ beschrieben, für das es eine Abkürzung gibt.
Damit Sie sich leichter zurechtfinden, stellen wir Ihnen im Folgenden die Anwendungen und deren Abkürzungen vor:

 

 

Beim VSDM sollen die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, aktuell gehalten werden. Zu den Versichertenstammdaten gehören persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, also Krankenversichertennummer und Status.
Das VSDM ist für alle Praxen Pflicht. Dies wurde im Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen, dem sogenannten E-Health-Gesetz festgelegt.

Ein Patient soll seine Notfalldaten (NFDM) und seinen Medikationsplan (eMP/AMTS) auf seiner eGK speichern lassen können. Dieser Dienst ist freiwillig und kann vom Patienten genutzt werden, wenn er oder sie das möchte. Der Patient behält dabei die Hoheit über seine Daten und bestimmt selbst, was auf seiner eGK gespeichert werden darf und wer Zugriff darauf haben soll.

 

Über den E-Medikationsplan (eMP) sollen alle Heilberufler, die an der Behandlung eines Patienten beteiligt sind, Informationen über die Medikation erhalten. Dieser Austausch soll wesentlich zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) beitragen.

 

 

Diese beiden Anwendungsmöglichkeiten sollen die Behandlungsqualität in Notfällen verbessern und unerwünschte Nebenwirkungen von nicht kompatiblen Arzneimitteln minimieren. Die Gefahr von Fehl- und Doppelverordnungen soll ebenfalls reduziert werden.

 

 

 

KIM soll eine sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen ermöglichen.
Sie können einen KIM-Dienst verwenden, um Nachrichten und Dokumente schnell und sicher an andere an die TI angebundene Leistungserbringer zu schicken. Sie können also mit einem KIM-Dienst verschlüsselte Mails an andere Praxen oder zukünftig auch an andere an die TI angebundenen Einrichtungen (z.B. Krankenkassen, Apotheken und Krankenhäuser) versenden.

 

In der ePA können gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitsdaten in einer Art digitalem Patientenbuch speichern. Die Nutzung der ePA ist für den Patienten ebenfalls freiwillig, und nur die Versicherten selbst entscheiden, welche Dokumente in der ePA gespeichert werden, und wer Zugriff darauf erhält. Ob überhaupt eine ePA angelegt wird, entscheidet der Patient alleine.

 

Ab 01.10.21 soll der Durchschlag für die Krankenkasse digital versendet werden. Für Patient und Arbeitgeber wird es erst mal ein neues Muster geben. Langfristig wird auch dieses Muster digitalisiert und über die TI versendet.

 

 

 

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Ärzte und Arztinnen bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die über die Kasse abgerechnet werden, ein eRezept ausstellen. Die Verordnung wird dabei zunächst wie gewohnt in PsyPrax32 ausgestellt. Anstatt dem Ausdruck auf Papier, wird die Verordnung über den eHBA signiert und auf den eRezept-Server hochgeladen. Der Patient benutzt entweder eine App und bekommt darüber eine Info, dass eine Verordnung für ihn bereit liegt, oder Sie drucken ihm aus PsyPrax32 heraus einen Token-Code aus, mit dem er die Verordnung in der Apotheke einlösen kann.

 

 

 

Der Entwicklungsstand des Konnektors wird über die sogenannte Produkttypversion definiert. Wenn der Konnektor über die Version PTV3 verfügt ist er ein eHealth-Konnektor. Die Basisfunktionen VSDM, eMP/NFDM sind im Konnektor realisiert. Für alle weiteren Funktionen braucht es einen PTV4/PTV5-Konnektor. Dieser wird auch als ePA-Konnektor bezeichnet.

 

 

Mit dem Upgrade auf einen eHealth-Konnektor wird der Funktionsumfang des Konnektors erheblich erweitert. Unter anderem sind die technischen Voraussetzungen für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) geschaffen worden.

 

 

In Verbindung mit einem eHBA kann eine Person ein elektronisches Dokument rechtssicher unterschreiben. Dies wird zum Beispiel für den elektronischen Versand vom eArztbrief, dem eRezept oder der eAU benötigt. Der Versand dieser elektronischen Dokumente erfolgt zukünftig über KIM.

 

Der ePtA ist das Pendant des eHBAs für Psychotherapeuten.
 

 

 


 
Das VSDM wird nun schon seit geraumer Zeit in den Praxen angewendet und ist mittlerweile gut erprobt. Andere TI-Anwendungen sind bereits gefolgt. Dies ist der Zeitplan für die Umsetzung aller Anwendungen. Weitere Informationen zu den neuen Anwendungen finden Sie links im Menü.

 

 

 
 
Grundsätzliche Fragen zur Telematik-Infrastruktur

  1. Wenn Sie nicht an der TI teilnehmen, ändert sich für Sie im PsyPrax-Programm gar nichts. Sie müssen nichts beachten und können so weiterarbeiten wie bisher.
    Es soll in der Zukunft jedoch eine Veränderung bei den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) geben, sodass diese nur noch mit einem TI-Kartenleser und dem Konnektor auslesbar sind. Diese Veränderung muss von der Gesellschafterversammlung der gematik beschlossen werden und wird von der KBV und den KVen kommuniziert werden.
    Außerdem kann es zu Honorarkürzungen kommen, je nach KV von bis zu 2,5%. Genaue Informationen erfragen Sie bitte bei Ihrer KV.

  2. Nein, auf gar keinen Fall. Das ist technisch weder gewollt noch möglich.
  3. Am 23.01.2021 ist die IT-Sicherheitsrichtlinie in Kraft getreten. Diese wurde vom Gesetzgeber beauftragt und von der KBV/KZBV und dem BSI umgesetzt. Diese Richtlinie soll den Praxen zu einem „gesamthafte Sicherheitskonzept“ verhelfen, das weit über das Thema TI hinausreicht. Lesen Sie dazu bitte unseren Artikel unter Praxis-IT und Datensicherheit.