Mit Inkrafttreten der Finanzierungsvereinbarung vom 01.07.2023 ist der Einsatz von Kommunikation im Medizinwesen (KIM) für alle Praxen verpflichtend.

Was ist KIM?

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht sichere und effiziente E-Mail-Kommunikation im Gesundheitswesen. Keine Arztbriefe per Post mehr, keine Befunde per Fax. Mit KIM sparen Sie Zeit, Geld und Papier. Wichtige Informationen werden schnell und zuverlässig übertragen. Die Vertraulichkeit ist durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet, Manipulationen sind ausgeschlossen. Die Identität der Absender ist verifiziert. Alle Teilnehmer in KIM sind über den Verzeichnisdienst leicht auffindbar. Durch Ihre Registrierung ermöglicht KIM es anderen medizinischen Einrichtungen, Sie schnell und direkt zu kontaktieren.

Die gematik hat hierzu ein anschauliches Video erstellt.

Was passiert, wenn ich KIM nicht vorhalte?

Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren. Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis durch die Praxis, dass die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt werden:

  • seit dem 1. Juli 2023 Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • seit dem 1. Juli 2023 elektronische Patientenakte (ePA)
  • seit dem 1. Juli 2023 Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • ab dem 1. Oktober 2023 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • ab dem 1. März 2024 elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)

Fehlt der Nachweis für eine der Anwendungen oder Dienste wird die monatliche TI-Pauschale um jeweils 50 Prozent reduziert. Fehlen mehrere Anwendungen, wird keine TI-Pauschale gezahlt.

Aktivieren Sie deshalb zeitnah Ihren Zugang zu KIM in Ihrem psyprax:
Dies können Sie ab Programmversion V3.16.3.1 wie folgt tun.