Mit Jahresbeginn wurde die monatliche TI-Pauschale der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Finanzierung von Installation und Betrieb der Telematikinfrastruktur in den Praxen leicht nach oben angepasst.

So erhalten Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen mit einer Praxisgröße von bis zu drei Personen mit TI-Pauschale 1 zukünftig 246,93 € anstatt wie zuvor 237,78 €.

Die Anpassung erfolgt entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes (§ 10 Abs. 2 der TI-Festlegung).

Details zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur wie auch zu den neuen Pauschalen finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).