Ab dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzt:innen verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte (kurz: eRezept) auszustellen.

Das eRezept digitalisiert den Prozess der Verschreibung und Abgabe von Medikamenten. Statt eines herkömmlichen Papierrezepts wird die Verordnung zukünftig elektronisch erstellt, übermittelt und in der Apotheke abgerufen. Ärzt:innen können das eRezept direkt an die elektronische Patientenakte oder an andere Plattformen senden. Patient:innen haben dann die Möglichkeit, das Rezept in ihrer Apotheke vor Ort oder online einzulösen. Die digitale Übermittlung erleichtert den Prozess, reduziert den Papieraufwand und ermöglicht eine schnellere Abwicklung.

Auch in Ihrem psyprax haben Sie ganz einfach die Möglichkeit eRezepte zu erstellen.
Eine ausführliche Anleitung hierzu finden Sie hier.

Um das eRezept in psyprax nutzen zu können, müssen die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • bestehende Anbindung an die TI
  • Health-Konnektor mindestens auf Ausbaustufe PTV3
  • eHBA vorhanden
  • In den Einstellungen des lokalen Netzwerks müssen die TI-Routen gesetzt sein, um das eRezept versenden zu können
  • Für ärztliche Rezepte muss die Medikamentendatenbank „ifap“ zur Verfügung stehen