Aktuelles
Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Was ist das und wofür benötige ich sie? veröffentlicht am 2. Januar 2024

Mit Inkrafttreten der Finanzierungsvereinbarung vom 01.07.2023 ist der Einsatz von Kommunikation im Medizinwesen (KIM) für alle Praxen verpflichtend.

Was ist KIM?

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht sichere und effiziente E-Mail-Kommunikation im Gesundheitswesen. Keine Arztbriefe per Post mehr, keine Befunde per Fax. Mit KIM sparen Sie Zeit, Geld und Papier. Wichtige Informationen werden schnell und zuverlässig übertragen. Die Vertraulichkeit ist durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet, Manipulationen sind ausgeschlossen. Die Identität der Absender ist verifiziert. Alle Teilnehmer in KIM sind über den Verzeichnisdienst leicht auffindbar. Durch Ihre Registrierung ermöglicht KIM es anderen medizinischen Einrichtungen, Sie schnell und direkt zu kontaktieren.

Die gematik hat hierzu ein anschauliches Video erstellt.

Was passiert, wenn ich KIM nicht vorhalte?

Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren. Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis durch die Praxis, dass die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt werden:

  • seit dem 1. Juli 2023 Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • seit dem 1. Juli 2023 elektronische Patientenakte (ePA)
  • seit dem 1. Juli 2023 Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • ab dem 1. Oktober 2023 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • ab dem 1. März 2024 elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)

Fehlt der Nachweis für eine der Anwendungen oder Dienste wird die monatliche TI-Pauschale um jeweils 50 Prozent reduziert. Fehlen mehrere Anwendungen, wird keine TI-Pauschale gezahlt.

Aktivieren Sie deshalb zeitnah Ihren Zugang zu KIM in Ihrem psyprax:
Dies können Sie ab Programmversion V3.16.3.1 wie folgt tun.

Das eRezept: Was ist das und wie nutze ich es in psyprax? veröffentlicht am 23. Dezember 2023

Ab dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzt:innen verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte (kurz: eRezept) auszustellen.

Das eRezept digitalisiert den Prozess der Verschreibung und Abgabe von Medikamenten. Statt eines herkömmlichen Papierrezepts wird die Verordnung zukünftig elektronisch erstellt, übermittelt und in der Apotheke abgerufen. Ärzt:innen können das eRezept direkt an die elektronische Patientenakte oder an andere Plattformen senden. Patient:innen haben dann die Möglichkeit, das Rezept in ihrer Apotheke vor Ort oder online einzulösen. Die digitale Übermittlung erleichtert den Prozess, reduziert den Papieraufwand und ermöglicht eine schnellere Abwicklung.

Auch in Ihrem psyprax haben Sie ganz einfach die Möglichkeit eRezepte zu erstellen.
Eine ausführliche Anleitung hierzu finden Sie hier.

Um das eRezept in psyprax nutzen zu können, müssen die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • bestehende Anbindung an die TI
  • Health-Konnektor mindestens auf Ausbaustufe PTV3
  • eHBA vorhanden
  • In den Einstellungen des lokalen Netzwerks müssen die TI-Routen gesetzt sein, um das eRezept versenden zu können
  • Für ärztliche Rezepte muss die Medikamentendatenbank „ifap“ zur Verfügung stehen
Klein, aber hilfsbereit: unser roter Info-Button in psyprax veröffentlicht am 23. Dezember 2023

Mit Sicherheit ist er Ihnen schon einmal begegnet, vielleicht ist er Ihnen auch schon aufgefallen:
an verschiedenen Stellen in Ihrem psyprax finden Sie ein kleines, rotes „i“ als klickbaren Button angefügt, wie im Screenshot gelb markiert.

Hier lohnt sich immer ein Klick auf das Icon. Denn dahinter verbergen sich Anleitungen und Hilfestellungen, die Ihnen die Arbeit in Ihrem psyprax erleichtern sollen. Probieren Sie es einfach mal aus. Oft liegt die Lösung für ein vermeintliches Problem nah. In diesem Falle sogar nur einen Mausklick entfernt.

psyprax sagt Danke und wünscht frohe Weihnachten! veröffentlicht am 22. Dezember 2023

Liebe Kundinnen und Kunden,

das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Ihnen von Herzen für Ihre fortwährende Unterstützung und Treue zu danken. Es waren 12 Monate voller Herausforderungen und wir sind dankbar, dass Sie uns trotz einiger Rückschläge und langer Wartezeiten die Treue gehalten haben.

Besonders der Zertifikatsablauf der Konnektoren und die sehr kurzfristige Einführung der neuen Finanzierungsvereinbarung sowie die damit einhergehende Verpflichtung zu KIM haben uns alle vor große Aufgaben gestellt.

Wir möchten Ihnen versichern, dass wir stets bestrebt sind, uns zu verbesseren. Ihre Zufriedenheit ist für uns von größter Bedeutung und wir werden weiterhin hart daran arbeiten, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Daher freut es uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir im kommenden Jahr einige aufregende Änderungen und Neuerungen planen, die Ihnen als Kundinnen und Kunden zugutekommen werden.

Mehr dazu entnehmen Sie bitte gerne unserem heute an Sie versendeten Kunden-Mailing.
Blicken wir also mit Vorfreude auf 2024!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes, glückliches neues Jahr!

Quartalsabrechnung 4/2023: Erreichbarkeit veröffentlicht am 6. Dezember 2023

In der Abrechnungszeit 4/2023 sind wir an folgenden Samstagen jeweils zwischen 8 und 16 Uhr zusätzlich für Sie erreichbar:

Samstag, 23.12.2023
Samstag, 06.01.2024

Wir stehen Ihnen hier für Ihre Fragen zur KV-Abrechnung gerne zur Seite.
Am Samstag 30.12.2023 sind wir nicht erreichbar. 

 

 

Abrechnung Q4/2023: Top-Themen veröffentlicht am 6. Dezember 2023

Um Sie frühzeitig und bestmöglich bei Ihrer Abrechnung in Q4/2023 zu unterstützen, wollen wir mit diesem Beitrag die aktuellen Themen für die bevorstehende Abrechnung zusammenfassen.

TI-Funktionen für die Erstattungen

Damit die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Festlegungen zur Auszahlung der TI-Pauschalen aus der „Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 378 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ sicherstellen können, ist es notwendig, dass im Rahmen der Abrechnung die notwendigen Informationen aus den Praxen übermittelt werden.

Bitte prüfen Sie das mit der Abrechnung 4/2023 und denken Sie daran, dass pro Quartalsabrechnung eine Verbindung zum Konnektor erfolgt sein muss, um die relevanten Informationen in die Abrechnungsdatei einfließen zu lassen.

Die unterstützten/genutzten TI-Komponenten sehen Sie hier grün hinterlegt, nicht genutzte werden hier rot angezeigt:

Sie können nachträglich Haken in Ihrem psyprax unter Datei – Praxisdaten- Betriebstätte – BSNR – weitere Einstellungen prüfen, setzen oder entfernen.

Diagnose – Relevanz und Bestätigung für die Abrechnung

Um die Diagnose-Qualität zu verbessern, sieht die KBV vor, dass Dauerdiagnosen für die Abrechnung als relevant gekennzeichnet werden müssen damit diese als bestätigt in die Abrechnung fließen. Hierzu erscheint bei der Abrechnung ein Fenster, in welchem Sie die Diagnosen bestätigen und Relevanzen setzen können. Bitte prüfen Sie spätestens an dieser Stelle die Diagnosen und setzen Sie die entsprechenden Relevanzen. Ein Schein mit einer Dauerdiagnose fließt nur dann in eine Abrechnung ein, wenn der Haken für „Relevant“ und „Jetzt relevant“ gesetzt ist. Über folgenden Button können Sie pro Dauerdiagnose mit einem Klick die Bestätigung und die Relevanz setzen:

In diesem Fenster finden Sie auch über das „rote Hilfe I“ weitere Informationen dazu.

Tagtrennung

Folgen nach einem ersten Arzt-Patientenkontakt an demselben Behandlungstag weitere Arzt-Patienten-Kontakte, entscheidet der Anwender nach den Bestimmungen des EBM, ob eine Tagtrennung durchzuführen ist.

Dazu kann im Leistungsfenster über Rechtsklick auf die Leistung oder über die Warnung im Abrechnungslauf „Doppelte Leistung“ eine Tagtrennung hinterlegt werden.

Dazu können Sie über „Neue Uhrzeit“ eine entsprechende anlegen oder rechts eine der bereits angelegten Uhrzeiten verwenden.

Diese Uhrzeit schieben Sie mit der Maus bei gedrückter linker Maustaste auf eine der Leistungen. Führen Sie das Prozedere für alle gelisteten Leistungen durch. Ist für jede Leistung eine Uhrzeit hinterlegt, so klicken Sie jeweils auf die einzelne Uhrzeit und dann auf den Button.

Wurde die Tagtrennung erfolgreich hinterlegt, ist die Uhrzeit grün hinterlegt.

Hausarztvermittlung 3

Werden Patienten über die TSS-Art 3 Hausarztvermittlung vermittelt, wird das unter Scheine eingetragen:

Der TTS-Vermittlungscode muss ohne Bindestriche eingetragen werden.

Wählen Sie beim Patienten statt der Scheinuntergruppe 00 einen Überweisungsschein, da die KBV das so vorsieht, sonst wird es hier einen Fehler im KBV-Prüfprotokoll geben.

Ist der Überweisungsschein gewählt, müssen zusätzlich die Daten des KV-Überweisers und die „Überweisung an“ eingetragen werden.

Diagnosen löschen

Gemäß der KBV-Anforderung dürfen bereits abgerechnete Diagnosen nicht mehr verändert oder gelöscht werden. Wurden Diagnosen in einer Abrechnung erfasst, werden diese im Übersichtsfenster der Diagnosen nun farbig markiert. Dauerdiagnosen werden grün, Akutdiagnosen blau dargestellt.

Dauerdiagnosen können als abgeschlossen hinterlegt werden, indem ein Datum in die Spalte „DD bis“ eingetragen wird.

Unter dem Menüpunkt „Ansicht“ können bereits abgerechnete Diagnosen ausgeblendet werden.

Abrechnungsmeldung: Überweisungsschein es fehlen Angaben

Die fehlenden Angaben zum Überweisungsschein sind einzutragen.

Dies geschieht bei Scheinuntergruppe 24-26, unter dem Reiter „Zusatzinformation“ im Fenster „Scheine“.

Abrechnungsmeldung: Gebührenordnung Schein weicht ab

Sie können diese Meldung bearbeiten, in dem Sie für jeden angezeigten Patienten die Kassendaten prüfen; über den in dem Fenster eingebauten Button.

 

Konnektor-Update v5.50.4 veröffentlicht am 28. November 2023

Möglicherweise haben Sie es bereits feststellen können:
es ist eine neues Firmware-Update auf Ihrem Konnektor erhältlich, die Version v5.50.4.

Dieses Update ist für Sie im Vorausblick auf die kommende Quartalsabrechnung erst einmal nicht notwendig, die Version v5.50.3 ist hierfür ausreichend.

Wie können Sie feststellen, welche Version Sie nutzen?
in Ihrem psyprax unter Konnektor (TI) → Info:

Abrechnung medi | HÄVG: neues Update veröffentlicht am 22. November 2023

Wie im Juli angekündigt wird mit dem psyprax Update 3.17.0.0 das neue HÄVG-Prüfmodul ausgeliefert und installiert.

Während des Updateprozesses wird hierzu ein neues Fenster erscheinen:

Bitte klicken Sie dieses Fenster nicht weg und warten Sie den Installationsprozess ab, dies kann einen Moment dauern.

Nach erfolgreicher Installation schließt sich das Fenster dann automatisch.
Wichtig: Für Sie wird sich in psyprax nichts ändern, Sie können weiter wie gewohnt abrechnen.

webPRAX-Rabattaktion: exklusiv für psyprax-Kund:innen veröffentlicht am 16. September 2023

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Auch für Praxen mit mehreren Therapeut:innen nutzbar mit unserem individuellen Praxisaccount – hierfür bitte eine direkte E-Mail an: support@healthyprojects.de

Konnektor-Offline! Verbindungsprobleme mit der TI nach Fritzbox-Update veröffentlicht am 15. September 2023

Aktuell verbinden sich viele Konnektoren nicht mehr mit der TI, welche an eine Fritzbox angeschlossen sind.

Grund dafür ist ein neues Firmware-Update für Fritzboxen: https://fachportal.gematik.de/ti-status

Der Hersteller AVM hat mittlerweile auf die Verbindungsprobleme mit der Telematikinfrastruktur reagiert und eine Service-Seite eingerichtet:

Lokales DNSSEC nach FRITZ!OS-Update nicht mehr nutzbar​​​​​​​

Betroffene Praxen sollen sich bei Fragen dazu direkt an AVM oder ihren IT-Administrator wenden.

Die KVen sind ebenso informiert, viele KVen bieten alternative Abrechnungsmöglichkeiten an.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre zuständige KV.