Seit dem 30. Juni 2019 müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein, um das Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) durchzuführen. Beim VSDM werden die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, aktuell gehalten. Zu den Versichertenstammdaten gehören persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, also Krankenversichertennummer und Status. Seit dem VSDM sind weitere Anwendungen hinzukommen, doch welche Anwendungen und Funktionen sind das?
ePA – Die elektronische Patientenakte
Ab 2021 können gesetzlich Versicherte mit der ePA ihre Gesundheitsdaten in einer Art digitalem Patientenbuch speichern. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und nur die Versicherten selbst entscheiden, welche Dokumente in der ePA gespeichert werden und wer Zugriff darauf erhält. Ob überhaupt eine ePA angelegt wird, entscheidet der Patient alleine.
Nach dem Notfalldatenmanagement (NFDM) und dem elektronische Medikationsplan (eMP) folgte die elektronische Patientenakte (ePA) als weitere medizinische Anwendung der Telematik-Infrastruktur. Dafür war eine Erweiterung der Konnektor-Software notwendig, wodurch dieser von einem eHealth-Konnektor zu einem ePA-Konnektor wurde. Ihr psyprax-Programm wird von uns stets um die neuesten ePA-Funktionalitäten erweitert.
Ab der Konnektor-Version 4.1.3 sind die notwendigen Anpassungen umgesetzt, im psyprax-Programm ab der Version 3.8.2.
Für die digitale Signatur wird ein eHBA/ePtA benötigt. Dieser kann über unser Partnerportal medisign bestellt werden.
Sollten Sie weitere Fragen über die unten stehenden Fragen hinaus haben, richten Sie Ihre Anfrage bitte an ehealth@psyprax.de
Fragen zur notwendigen Technik, Bestellung, Verfügbarkeit
Für Psychotherapeut:innen in einer Privatpraxis besteht keine Ausweispflicht. Sie benötigen einen ePtA nur, wenn Sie auch die Telematik-Infrastruktur nutzen wollen.
Einen ePtA können nur approbierte Psychotherapeut:innen beantragen, Psychotherapeut:innen in Ausbildung nicht.
Quelle: Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (externer Link)
Fragen zur elektronischen Patientenakte
Es wird beispielsweise möglich sein, Röntgenbilder oder Arztberichte in der ePA abzulegen, aber auch Blutwerte, Informationen zu Allergien, Impfungen, Medikation und Vorbehandlungen.
Erstmal nur der Versicherte selbst. Zudem kann der Versicherte Ärzten und Psychotherapeuten eine zeitlich begrenzte Zugriffsberechtigung auf seine ePA gewähren.
Zum Erteilen eines zeitlich limitierten Zugriffsrechts wird die elektronische Gesundheitskarte des Versicherten eingelesen, und der Versicherte muss seine persönliche Geheimzahl am Kartenlesegerät der Praxis eingeben. Behandler können dadurch zunächst nur gemeinsam mit dem Versicherten und nach expliziter Freigabe vom Versicherten auf die ePA zugreifen.
Wie lange das Zugriffsrecht gilt, ist vom Versicherten festlegbar. Der Zugriff kann beispielsweise für einen Tag, oder gerade bei einer längerfristigen Behandlung auch für einen längeren Zeitraum wie ein Jahr erteilt werden. Das zeitlich begrenzte Zugriffsrecht kann vom Versicherten jederzeit widerrufen werden, beispielsweise unter Verwendung einer eigens für die ePA bereitgestellten App.
In Zukunft können Versicherte auch anderen an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebundenen Leistungserbringer, beispielsweise Apotheken, Krankenhäusern oder Zahnärzten temporären Zugriff auf ihre ePA erteilen.
Nur wenn der Patient es ausdrücklich erlaubt (temporäres Zugriffsrecht), ist es dem Behandler möglich, ein Dokument in der ePA abzulegen.
Ärzte und Psychotherapeuten mit vom Patienten erteilten Zugriffsrecht können über die TI ein Dokument aus psyprax in die ePA hochladen. Dabei wird das für die ePA ausgewählte Dokument in die ePA kopiert und ist damit weiterhin in psyprax gespeichert. Das Hochladen des Dokuments muss gezielt vorgenommen werden, Dokumente werden nicht automatisch in der ePA gespeichert.
Ein Leben lang, außer der Patient löscht sie.
Für das Erfassen, Verarbeiten und Speichern von Patientendaten in der ePA können Ärzte und Psychotherapeuten Leistungsziffern abrechnen. Diese werden zum Teil noch verhandelt, teilweise stehen sie schon fest. Die KBV hat zur Vergütung für das Befüllen der ePA folgende Informationen (externer Link) veröffentlicht.
Ziel ist es, dass MIO für jedes System lesbar und bearbeitbar sind. Informationen sollen so deutlich leichter zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden. Im Jahr 2020 hat die KBV planmäßig vier medizinische Informationsobjekte festgelegt: den Impfpass, das Bonusheft beim Zahlnarzt, den Mutterpass und das Kinder-Untersuchungsheft.
Webseite der KVNO zur Telematikinfrastruktur (Stellvertretend für alle KVen, die alle meist sehr gute und umfangreiche Informationen bereit stellen)
Webseite der KBV zur elektronischen Patientenakte
Webseite der gematik zur elektronischen Patientenakte
eAU – Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Am 01. Oktober 2022 wurde die AU durch die Einführung der eAU ersetzt. Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Hier die Voraussetzungen für die digitale Übermittlung der eAU-Daten:
•Anschluss an die Telematik-Infrastruktur
•E-Health-Konnektor
•KIM-Dienst
•Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Um eAU-Daten digital versenden zu können, brauchen Sie einen TI-Anschluss. Zusätzlich benötigen Sie eine KIM-Email-Adresse, die Sie über das psyprax-Programm bestellen können. Alle Informationen finden Sie im Programm unter dem Menüpunkt Hilfe.
Der Konnektor sollte mindestens die Produkt-Typ-Version 3 (PTV3) aufweisen, also ein eHealth-Konnektor sein. Dies ist wichtig, damit Sie digital signieren können.
Für die elektronische Signatur wird zusätzlich ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) mit dazugehöriger PIN benötigt.
Es gibt zwei verschiedene Arten zu Signieren: die Stapel- und die Komfortsignatur.
Bei der Stapelsignatur können Sie am Ende des Tages den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel signieren und versenden.
Bei der Komfortsignatur können Sie für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll ein Dokument signiert werden, müssen Sie dies nur noch bestätigen. Die Komfortsignatur ist mit der Konnektor- Version 4.10.1 möglich.
Die KBV empfiehlt für die eAU die Komfortsignatur, da die Daten sofort unterschrieben und versandt werden können. Eventuelle Probleme bei der Datenübermittlung, die aufgrund einer TI-Störung möglich sind, werden sofort erkannt, und der Arzt kann dem Patienten die Ausdrucke mitgeben.
Ist bereits beim Ausstellen klar, dass die eAU nicht versandt werden kann, händigt der Arzt dem Patienten alle drei Formulare aus. Der Patient versendet diese an seine Krankenkasse und seinen Arbeitgeber.
Stellt die Praxis erst später fest, dass eine eAU auch nicht am nächsten Tag digital versandt werden kann, versendet die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse. Um dieses für die Praxen aufwendigere Ersatzverfahren zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung der Komfortsignatur, die Probleme beim digitalen Versand in der Regel sofort erkennen lässt.
Wichtig: Wenn die Signierung mit dem eHBA aus technischen oder anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin liegen, nicht möglich ist, werden die eAUs mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert.
Sollten uns größere Störungen bekannt sein, werden wir Sie informieren.
Für Hausbesuche gilt: Da in der TI noch keine Mobilübertragung möglich ist, sind zwei Optionen ausführbar. Die Daten müssen in jedem Fall via TI an die Krankenkasse versandt werden. Deshalb ist ein Blanko-Vorausdruck für den Patienten und den Arbeitgeber oder dessen nachträgliche Ausstellung möglich.
KIM – Kommunikation im Medizinwesen
KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen.
KIM ist für die Telematik-Infrastruktur das, was Sie im freien Internet als E-Mail kennen gelernt haben. Ein großer Unterschied sind die Sicherheitsziele, die bei der Planung von KIM umgesetzt worden sind.
Ziel von KIM ist es, eine sektorenübergreifende sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen zu ermöglichen.
KIM-Adressen sind auch über psyprax erhältlich. Ab der psyprax-Version 3.13.1 können Sie KIM-Adressen direkt aus dem Programm heraus zu bestellen.
Um Ihnen den Bestell- und Installationsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir diese Vorgänge vollumfänglich in psyprax integriert. Mithilfe Ihrer SMC-B-Karte können Sie das Bestellformular signieren und direkt an uns übermitteln. Ist dies geschehen, wird KIM automatisch mit Ihrer gewünschten KIM-Adresse eingerichtet. Im Anschluss können Sie problemlos KIM-Nachrichten, eArztbriefe oder auch eine eAU versenden.
Damit Sie von diesem Angebot Gebrauch machen können, folgen Sie der Anleitung im psyprax. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt Hilfe –> KIM Bestellung.
Die gematik GmbH hat dazu ein anschauliches Video produziert:
Dies bedeutet:
Bei KIM können sich alle Beteiligten darauf verlassen, dass die Nachricht wirklich von dem Empfänger kommt, der Ihnen angezeigt wird, da die Nachrichten signiert werden (Schutzziel: Authentizität).
Außerdem sorgt die Signatur dafür, dass eine unbemerkte Manipulation der Nachricht nicht möglich ist (Schutzziel: Integrität).
Die automatische Verschlüsselung der Daten auf Basis der Praxisausweise bzw. elektronischen Heilberufsausweise (eHBA/ePtA) schützt die Inhalte vor ungewünschten Mitlesern (Schutzziel: Vertraulichkeit).
Zusätzlich können Zustell- oder Lesebestätigungen verlässlich genutzt werden (Schutzziel: Nichtabstreitbarkeit des Transports).
KIM wurde als sicheres Übermittlungsverfahren nach §291b Abs. 1e SGB V konzipiert. Dies stellt die Basis für eine mögliche Vergütung der Nachrichten dar, die Sie mit KIM versenden.
Zum sicheren Austausch von sensiblen Daten im Gesundheitswesen, z.B. Arztbriefe, Laborwerte. Außerdem können Sie Ihre verschlüsselte Abrechnungsdatei mit einem Klick aus psyprax heraus an Ihre KV senden.
Zukünftig ist es denkbar, z.B. den Konsiliarbericht vor Beginn einer Psychotherapie oder sogar PTV-Formulare digital versenden zu können. Aktuell ist dies noch nicht möglich.
Um KIM nutzen zu können, muss Ihre Praxis an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein.
Sie brauchen also
•einen eHealth-Konnektor
•ein eHealth- Kartenlesegerät
•sowie mindestens einen Praxisausweis (SMC-B).
•für bestimmte Funktionen, wie das Versenden eines eArztbriefes, eAU oder eRezeptes brauchen Sie zusätzlich einen eHBA für die Signatur.
Alle Infos zur KIM-Bestellung finden Sie im Programm unter Hilfe – KIM Bestellung.
Sobald Sie ihre KIM-E-Mail-Adresse haben, können Sie zum Verfassen Ihrer Nachrichten die E-Mail-Funktion von psyprax nutzen.
Wir empfehlen jeder Praxis, ein Praxispostfach (also über die SMC-B) zu nutzen und den Heilberufsausweis (eHBA) nur für Signaturvorgänge zu benutzen.
Warum: Die Verwaltung und Konfiguration eines Behandlerpostfaches (das auf dem eHBA basiert) halten wir für unnötig kompliziert, da z.B. der eHBA bei jedem Abruf des Postfaches gesteckt und freigeschaltet sein muss.
Wenn Sie planen, die Komfortsignatur für das eRezept oder die eAU (externer Link) zu nutzen, wird der eHBA für diesen Zweck „reserviert“ und die KIM-Nutzung müsste jedes Mal gezielt angesteuert werden. Nach der KIM-Nutzung wäre eine erneute Aktivierung der Komfortsignatur notwendig – was in unseren Augen das eigentlich erleichternde Prinzip der Komfortsignatur (1x PIN Eingeben für 250x signieren) ad absurdum führt.
Daher empfehlen wir jeder Praxis, ein Praxispostfach (also über die SMC-B) zu nutzen und den Heilberufsausweis (eHBA) nur für Signaturvorgänge zu benutzen.
eRezept – Das elektronische Rezept
Der Startschuss des bundesweiten Rollout des elektronischen Rezepts ist am 1. Juli 2023 gefallen. Demnach sind Vertragsärztinnen und -ärzte ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz wird derzeit vorbereitet. Beim eRezept wird die Verordnung wie gewohnt in psyprax ausgestellt. Anstatt dem Ausdruck auf Papier, wird die Verordnung über den eHBA signiert und auf den eRezept-Server hochgeladen. Der Patient benutzt entweder eine App und bekommt darüber eine Info, dass eine Verordnung für ihn bereit liegt, oder Sie drucken ihm aus psyprax heraus einen Token-Code aus, mit dem er oder sie die Verordnung in der Apotheke einlösen kann.
Gut aufbereitete Patienten-Informationen finden Sie auch unter folgender Webseite (externer Link).
NFDM/eMP – Das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan
Vor der Einfürhung dieser TI-Anwendungen waren auf der elektronischen Gesundheitskarte nur die Versichertenstammdaten gepseichert. Die Funktion als Datenspeicher wurde mit der Einfürhung der kartenbasierten TI-Anwednung Notfallmanagement und elektronischer Medikationsplan erweitert. Seit dieser TI-Anwendung können nicht nur die Versichertenstammdaten auf der Karte aktualisiert werden, sondern auch ggf. gespeicherte Notfalldaten und der Medikationsplan.
Die Erweiterung der psyprax-Software und des TI-Konnektors fand bereits statt. Aktuelle Bestellungen werden mit dieser Funktionalität ausgeliefert.
Für Rückfragen zu den Modulen eMP und NFDM stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte stellen Sie diese ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: ehealth@psyprax.de
Grundsätzlich brauchen alle Behandlerinnen und Behandler einen eHBA/ePtA, um auf Gesundheitsdaten zugreifen zu dürfen.
Sie können den eHBA/ePtA bei unserem Partnerportal bestellen unter www.eHBA.de/psyprax
Anlegen eines eMedikationsplans
Auslesen eines eMedikationsplans
Informationen zum eMP:
KBV (externer Link)
gematik (externer Link)
Informationen zum NFDM:
KBV (externer Link)
gematik (externer Link)