TI-Anwendungen

Seit dem 30. Juni 2019 müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein, um das Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) durchzuführen. Beim VSDM werden die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, aktuell gehalten. Zu den Versichertenstammdaten gehören persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, also Krankenversichertennummer und Status. Seit dem VSDM sind weitere Anwendungen hinzukommen, doch welche Anwendungen und Funktionen sind das?

 

ePA – Die elektronische Patientenakte

Ab 2021 können gesetzlich Versicherte mit der ePA ihre Gesundheitsdaten in einer Art digitalem Patientenbuch speichern. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und nur die Versicherten selbst entscheiden, welche Dokumente in der ePA gespeichert werden und wer Zugriff darauf erhält. Ob überhaupt eine ePA angelegt wird, entscheidet der Patient alleine.

 
Nach dem Notfalldatenmanagement (NFDM) und dem elektronische Medikationsplan (eMP) folgte die elektronische Patientenakte (ePA) als weitere medizinische Anwendung der Telematik-Infrastruktur. Dafür war eine Erweiterung der Konnektor-Software notwendig, wodurch dieser von einem eHealth-Konnektor zu einem ePA-Konnektor wurde. Ihr psyprax-Programm wird von uns stets um die neuesten ePA-Funktionalitäten erweitert.

Ab der Konnektor-Version 4.1.3 sind die notwendigen Anpassungen umgesetzt, im psyprax-Programm ab der Version 3.8.2.

Für die digitale Signatur wird ein eHBA/ePtA benötigt. Dieser kann über unser Partnerportal medisign bestellt werden.

Sollten Sie weitere Fragen über die unten stehenden Fragen hinaus haben, richten Sie Ihre Anfrage bitte an ehealth@psyprax.de

 
Fragen zur notwendigen Technik, Bestellung, Verfügbarkeit

  1. Drei Bausteine sind für die ePA notwendig:
    •mind. einen PTV4 – Konnektor, das heißt einen Konnektor mit ePA-Software-Update und Lizenzfreischaltung.
    •einen elektronischen Heilberufeausweis, mit dem Sie signieren können.
    Die notwendigen Anpassungen im Programm werden immer automatisch zur Verfügung gestellt.

  2. Nein. Die ePA-Inhalte werden über die bestehenden Verbindungen von psyprax und dem Konnektor abgerufen.
  3. Für das NFDM und den eMP kann je nach Anzahl der Betriebsstättenfälle ein zusätzliches Gerät beantragt werden. Ob das für die ePA auch möglich ist, klären Sie bitte mit Ihrer KV.
  4. Die Patient:innen haben ein gesetzliches Recht darauf, dass Sie auf deren Wunsch Inhalte in die ePA einstellen. Sie können hier in einem gemeinsamen Gespräch ausloten, ob die gewünschten Inhalte sinnvoll in der ePA abzulegen sind, vielleicht welchen Mehrwert die Patient:innen darin sehen. Welche Konsequenzen eine Eskalation des Sachverhalts haben kann, beprechen Sie bitte mit Ihrer Kammer und/oder Ihrer KV, da wir hier keine Rechtsberatung anbieten können.
  5. Wenn Sie über unser Partnerportal medisign bestellen, finden Sie im medisign-Supportcenter (externer Link) Erkärvideos und Anleitungen.
  6. Dazu haben wir Ihnen diese Anleitung vorbereitet.
  7. Die Ausweispflicht betrifft alle niedergelassenen Psychotherapeut:innen mit einem Kassensitz, ermächtigte Psychotherapeut:innen oder auch Sicherstellungsassistent:innen. Sie gilt für Psychotherapeut:innen unabhängig davon, ob Sie in einer Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft, als Angestellte in einer Praxis, in einer Jobsharing-Partnerschaft oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum arbeiten.

    Für Psychotherapeut:innen in einer Privatpraxis besteht keine Ausweispflicht. Sie benötigen einen ePtA nur, wenn Sie auch die Telematik-Infrastruktur nutzen wollen.

    Einen ePtA können nur approbierte Psychotherapeut:innen beantragen, Psychotherapeut:innen in Ausbildung nicht.

    Quelle: Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (externer Link)

  8.  
    Fragen zur elektronischen Patientenakte

    1. Das entscheidet jeder Versicherte selbst.

      Es wird beispielsweise möglich sein, Röntgenbilder oder Arztberichte in der ePA abzulegen, aber auch Blutwerte, Informationen zu Allergien, Impfungen, Medikation und Vorbehandlungen.

       

    2. Erstmal nur der Versicherte selbst. Zudem kann der Versicherte Ärzten und Psychotherapeuten eine zeitlich begrenzte Zugriffsberechtigung auf seine ePA gewähren.

      Zum Erteilen eines zeitlich limitierten Zugriffsrechts wird die elektronische Gesundheitskarte des Versicherten eingelesen, und der Versicherte muss seine persönliche Geheimzahl am Kartenlesegerät der Praxis eingeben. Behandler können dadurch zunächst nur gemeinsam mit dem Versicherten und nach expliziter Freigabe vom Versicherten auf die ePA zugreifen.

      Wie lange das Zugriffsrecht gilt, ist vom Versicherten festlegbar. Der Zugriff kann beispielsweise für einen Tag, oder gerade bei einer längerfristigen Behandlung auch für einen längeren Zeitraum wie ein Jahr erteilt werden. Das zeitlich begrenzte Zugriffsrecht kann vom Versicherten jederzeit widerrufen werden, beispielsweise unter Verwendung einer eigens für die ePA bereitgestellten App.

      In Zukunft können Versicherte auch anderen an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebundenen Leistungserbringer, beispielsweise Apotheken, Krankenhäusern oder Zahnärzten temporären Zugriff auf ihre ePA erteilen.

    3. Nur wenn der Patient es ausdrücklich erlaubt (temporäres Zugriffsrecht), ist es dem Behandler möglich, ein Dokument in der ePA abzulegen.

      Ärzte und Psychotherapeuten mit vom Patienten erteilten Zugriffsrecht können über die TI ein Dokument aus psyprax in die ePA hochladen. Dabei wird das für die ePA ausgewählte Dokument in die ePA kopiert und ist damit weiterhin in psyprax gespeichert. Das Hochladen des Dokuments muss gezielt vorgenommen werden, Dokumente werden nicht automatisch in der ePA gespeichert.

    4. Ein Leben lang, außer der Patient löscht sie.

    5. Sie finden im Programm unter dem Menüpunkt „Hilfe“ eine Anleitung.
    6. Für das Erfassen, Verarbeiten und Speichern von Patientendaten in der ePA können Ärzte und Psychotherapeuten Leistungsziffern abrechnen. Diese werden zum Teil noch verhandelt, teilweise stehen sie schon fest. Die KBV hat zur Vergütung für das Befüllen der ePA folgende Informationen (externer Link) veröffentlicht.

    7. MIO ist die Abkürzung für Medizinische Informationsobjekte. Sie dienen dazu, medizinische Daten – etwa in einer elektronischen Patientenakte – standardisiert, also nach einem festgelegten Format, zu dokumentieren. Sie können als kleine digitale Informationsbausteine verstanden werden, die universell verwendbar und kombinierbar sind.

      Ziel ist es, dass MIO für jedes System lesbar und bearbeitbar sind. Informationen sollen so deutlich leichter zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden. Im Jahr 2020 hat die KBV planmäßig vier medizinische Informationsobjekte festgelegt: den Impfpass, das Bonusheft beim Zahlnarzt, den Mutterpass und das Kinder-Untersuchungsheft.

    8. Webseite der KVNO zur Telematikinfrastruktur (Stellvertretend für alle KVen, die alle meist sehr gute und umfangreiche Informationen bereit stellen)
      Webseite der KBV zur elektronischen Patientenakte
      Webseite der gematik zur elektronischen Patientenakte

    9.  
       
      eAU – Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

      Am 01. Oktober 2022 wurde die AU durch die Einführung der eAU ersetzt. Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

       

    10. Vor der eAU hatte eine AU drei Durchschläge: einen für die Krankenkasse, einen für den Arbeitgeber und einen für den Patienten selbst. Mit der eAU bekommt der Patient nur noch einen Ausdruck für sich selbst. Die Informationen für die Krankenkasse werden online übermittelt. Die Arbeitgeber können sich die Inforamtionen bei den jeweiligen Kassen abrufen. Durch diese Änderung wurde das bis dahin gültige Muster 1 für den Papierausdruck obsolet. Das Papier- und auch das Blankoformular wurden durch Ausdrucke aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) auf Basis sogenannter Stylesheets ersetzt.
    11. Die AU-Daten, die für die Krankenkassen bestimmt sind, werden über einen Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM) übermittelt. Dies ist ein Email-Dienst innerhalb der TI. Aus psyprax heraus, werden die AU-Daten zukünftig elektronisch verschickt. Das soll in der Praxis genauso komfortabel geschehen wie derzeit das Bedrucken des Papierformulars.

      Hier die Voraussetzungen für die digitale Übermittlung der eAU-Daten:
      •Anschluss an die Telematik-Infrastruktur
      •E-Health-Konnektor
      •KIM-Dienst
      •Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

      Um eAU-Daten digital versenden zu können, brauchen Sie einen TI-Anschluss. Zusätzlich benötigen Sie eine KIM-Email-Adresse, die Sie über das psyprax-Programm bestellen können. Alle Informationen finden Sie im Programm unter dem Menüpunkt Hilfe.
      Der Konnektor sollte mindestens die Produkt-Typ-Version 3 (PTV3) aufweisen, also ein eHealth-Konnektor sein. Dies ist wichtig, damit Sie digital signieren können.
      Für die elektronische Signatur wird zusätzlich ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) mit dazugehöriger PIN benötigt.

      Es gibt zwei verschiedene Arten zu Signieren: die Stapel- und die Komfortsignatur.

      Bei der Stapelsignatur können Sie am Ende des Tages den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel signieren und versenden.
      Bei der Komfortsignatur können Sie für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll ein Dokument signiert werden, müssen Sie dies nur noch bestätigen. Die Komfortsignatur ist mit der Konnektor- Version 4.10.1 möglich.
      Die KBV empfiehlt für die eAU die Komfortsignatur, da die Daten sofort unterschrieben und versandt werden können. Eventuelle Probleme bei der Datenübermittlung, die aufgrund einer TI-Störung möglich sind, werden sofort erkannt, und der Arzt kann dem Patienten die Ausdrucke mitgeben.

    12. Bei einer technischen Störung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
      Wenn der Versand der eAU aus der Praxis an die Krankenkasse akut nicht möglich ist, speichert psyprax die Daten und versendet die eAU erneut, sobald dies wieder möglich ist.

      Ist bereits beim Ausstellen klar, dass die eAU nicht versandt werden kann, händigt der Arzt dem Patienten alle drei Formulare aus. Der Patient versendet diese an seine Krankenkasse und seinen Arbeitgeber.

      Stellt die Praxis erst später fest, dass eine eAU auch nicht am nächsten Tag digital versandt werden kann, versendet die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse. Um dieses für die Praxen aufwendigere Ersatzverfahren zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung der Komfortsignatur, die Probleme beim digitalen Versand in der Regel sofort erkennen lässt.

      Wichtig: Wenn die Signierung mit dem eHBA aus technischen oder anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin liegen, nicht möglich ist, werden die eAUs mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert.
      Sollten uns größere Störungen bekannt sein, werden wir Sie informieren.

    13. Bei nicht-GKV-Patienten (z.B. sonstige Kostenträger, Privatversicherungen) zeigt Ihnen psyprax an, dass eine digitale Versendung nicht möglich ist. Alle Ausdrucke werden dem Patienten unterschrieben mitgegeben.

      Für Hausbesuche gilt: Da in der TI noch keine Mobilübertragung möglich ist, sind zwei Optionen ausführbar. Die Daten müssen in jedem Fall via TI an die Krankenkasse versandt werden. Deshalb ist ein Blanko-Vorausdruck für den Patienten und den Arbeitgeber oder dessen nachträgliche Ausstellung möglich.

    14. Wir haben Ihnen im Programm unter dem Menüpunkt „Hilfe“ eine Anleitung hinterlegt.
    15.  
       
      KIM – Kommunikation im Medizinwesen

      KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen.

      KIM ist für die Telematik-Infrastruktur das, was Sie im freien Internet als E-Mail kennen gelernt haben. Ein großer Unterschied sind die Sicherheitsziele, die bei der Planung von KIM umgesetzt worden sind.

      Ziel von KIM ist es, eine sektorenübergreifende sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen zu ermöglichen.

      KIM-Adressen sind auch über psyprax erhältlich. Ab der psyprax-Version 3.13.1 können Sie KIM-Adressen direkt aus dem Programm heraus zu bestellen.

      Um Ihnen den Bestell- und Installationsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir diese Vorgänge vollumfänglich in psyprax integriert. Mithilfe Ihrer SMC-B-Karte können Sie das Bestellformular signieren und direkt an uns übermitteln. Ist dies geschehen, wird KIM automatisch mit Ihrer gewünschten KIM-Adresse eingerichtet. Im Anschluss können Sie problemlos KIM-Nachrichten, eArztbriefe oder auch eine eAU versenden.

      Damit Sie von diesem Angebot Gebrauch machen können, folgen Sie der Anleitung im psyprax. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt Hilfe –> KIM Bestellung.

      Die gematik GmbH hat dazu ein anschauliches Video produziert:

       

       

      1. Um über KIM Nachrichten oder Dokumente zu versenden oder zu empfangen, ist die TI-Anbindung notwendig, denn KIM nutzt die Komponenten der TI. Nur Kommunikationspartner mit geprüfter Identität (SMC-B in Kombination mit eHBA/ePtA) können über KIM Nachrichten austauschen.

        Dies bedeutet:

        Bei KIM können sich alle Beteiligten darauf verlassen, dass die Nachricht wirklich von dem Empfänger kommt, der Ihnen angezeigt wird, da die Nachrichten signiert werden (Schutzziel: Authentizität).

        Außerdem sorgt die Signatur dafür, dass eine unbemerkte Manipulation der Nachricht nicht möglich ist (Schutzziel: Integrität).

        Die automatische Verschlüsselung der Daten auf Basis der Praxisausweise bzw. elektronischen Heilberufsausweise (eHBA/ePtA) schützt die Inhalte vor ungewünschten Mitlesern (Schutzziel: Vertraulichkeit).

        Zusätzlich können Zustell- oder Lesebestätigungen verlässlich genutzt werden (Schutzziel: Nichtabstreitbarkeit des Transports).

        KIM wurde als sicheres Übermittlungsverfahren nach §291b Abs. 1e SGB V konzipiert. Dies stellt die Basis für eine mögliche Vergütung der Nachrichten dar, die Sie mit KIM versenden.

      2. Zum sicheren Austausch von sensiblen Daten im Gesundheitswesen, z.B. Arztbriefe, Laborwerte. Außerdem können Sie Ihre verschlüsselte Abrechnungsdatei mit einem Klick aus psyprax heraus an Ihre KV senden.

        Zukünftig ist es denkbar, z.B. den Konsiliarbericht vor Beginn einer Psychotherapie oder sogar PTV-Formulare digital versenden zu können. Aktuell ist dies noch nicht möglich.

      3. Um KIM nutzen zu können, muss Ihre Praxis an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein.

        Sie brauchen also

        •einen eHealth-Konnektor
        •ein eHealth- Kartenlesegerät
        •sowie mindestens einen Praxisausweis (SMC-B).
        •für bestimmte Funktionen, wie das Versenden eines eArztbriefes, eAU oder eRezeptes brauchen Sie zusätzlich einen eHBA für die Signatur.

        Alle Infos zur KIM-Bestellung finden Sie im Programm unter Hilfe – KIM Bestellung.

        Sobald Sie ihre KIM-E-Mail-Adresse haben, können Sie zum Verfassen Ihrer Nachrichten die E-Mail-Funktion von psyprax nutzen.

      4. Wenn Sie eine KIM-Adresse von psyprax nutzen, ist der Vertrag, nach der Mindestlaufzeit von 2 Monaten, monatlich kündbar. Wenden Sie sich bei Bedarf an eHealth@psyprax.de.

      5. Ja. Die KIM-Funktionalitäten im Programm sind nach den Vorgaben der gematik entwickelt. Somit können Sie KIM mit allen zugelassenen KIM-Diensten nutzen. Wir empfehlen Ihnen natürlich unseren eigenen KIM-Dienst, damit Sie alles aus einer Hand haben und wir Sie bestmöglich unterstützen können.
      6. Nichts. Die Telematik-ID wird bei der Beantragung einer Folgekarte übernommen. Dies ist auch sehr wichtig, weil die KIM-Adresse mit der Telematik-ID verknüpft ist.
      7. Bei der Telematik-ID handelt es sich um eine Identifikationsnummer für die Telematik-Infrastruktur.
      8. Die Bereitstellung der KIM-Adresse und die automatische Installation des KIM-Clientmoduls wird mit 150€ berechnet. Die monatlichen Service-Kosten belaufen sich auf 7,00€.
        Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Praxisgröße, Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Diese monatliche Pauschale soll alle Kosten refinanzieren, die den Praxen durch die TI entstehen.
        Weitere Informationen zur neuen TI-Finanzierung finden Sie auf der Seite der KBV (externer Link)
      9. Ja, alle KIM-Nutzer werden im Verzeichnisdienst (VZD) hinterlegt. Die Suche ist in psyprax an verschiedenen Stellen durch ein schwarzes Fernglas möglich. Es kann nach dem Namen, einer Adresse, dem Fachgebiet, der BSNR oder auch der E-Mailadresse gesucht werden.
      10. Aktuell, darf die KIM-Nachricht maximal 25MB groß sein. In der zukünftigen Ausbaustufe KIM 1.5 wird es möglich sein KIM-Nachrichten mit einer Größe von bis zu 500MB zu versenden. Der KIM client 1.5 wird voraussichtlich ab July 2024 zur Verfügung stehen.
      11. Wenn Sie sehr viele Dokumente, eAU’s signieren müssen, ist es ratsam die Komfortsignatur zu aktivieren. Eine Anleitung finden Sie in der Hilfe in psyprax.
      12. Auch Sie als Psychotherapeut:in können von der schnellen Kommunikation mit der Fachanwendung KIM profitieren. Der Austausch mit Kolleg:innen oder auch der Krankenkasse kann ebenfalls via KIM erfolgen.
      13. Wenn Sie KIM von psyprax nutzen, erfolgen die Updates des Clientmoduls automatisch.
      14. Ein KIM-Postfach ist immer mit einer Ihrer Praxiskarten verbunden: Entweder als Praxispostfach mit dem Praxisausweis (SMC-B) oder als Behandler:innen-Postfach mit dem Heilberufsausweis (eHBA).

        Wir empfehlen jeder Praxis, ein Praxispostfach (also über die SMC-B) zu nutzen und den Heilberufsausweis (eHBA) nur für Signaturvorgänge zu benutzen.

        Warum: Die Verwaltung und Konfiguration eines Behandlerpostfaches (das auf dem eHBA basiert) halten wir für unnötig kompliziert, da z.B. der eHBA bei jedem Abruf des Postfaches gesteckt und freigeschaltet sein muss.

        Wenn Sie planen, die Komfortsignatur für das eRezept oder die eAU (externer Link) zu nutzen, wird der eHBA für diesen Zweck „reserviert“ und die KIM-Nutzung müsste jedes Mal gezielt angesteuert werden. Nach der KIM-Nutzung wäre eine erneute Aktivierung der Komfortsignatur notwendig – was in unseren Augen das eigentlich erleichternde Prinzip der Komfortsignatur (1x PIN Eingeben für 250x signieren) ad absurdum führt.

        Daher empfehlen wir jeder Praxis, ein Praxispostfach (also über die SMC-B) zu nutzen und den Heilberufsausweis (eHBA) nur für Signaturvorgänge zu benutzen.

      15.  
         
        eRezept – Das elektronische Rezept

        Der Startschuss des bundesweiten Rollout des elektronischen Rezepts ist am 1. Juli 2023 gefallen. Demnach sind Vertragsärztinnen und -ärzte ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz wird derzeit vorbereitet. Beim eRezept wird die Verordnung wie gewohnt in psyprax ausgestellt. Anstatt dem Ausdruck auf Papier, wird die Verordnung über den eHBA signiert und auf den eRezept-Server hochgeladen. Der Patient benutzt entweder eine App und bekommt darüber eine Info, dass eine Verordnung für ihn bereit liegt, oder Sie drucken ihm aus psyprax heraus einen Token-Code aus, mit dem er oder sie die Verordnung in der Apotheke einlösen kann.

      16. Um ein eRezept auszustellen, braucht es einen Anschluss an die Telematik-Infrastruktur. Da für die qualifizierte elektronische Signatur jedoch nur die Komfortsignatur in Frage kommt, empfiehlt sich ein ePA-Konnektor (PTV4+).
        Des Weiteren brauchen Sie einen eHBA (mind. Generation 2.0) und einen Drucker mit einer Mindestauflösung von 300dpi für den Tokenausdruck.
        Sind die technischen Voraussetzungen nicht gegeben, sehen die gesetzlichen und bundesmantelvertraglichen Regelungen vor, dass das Papierrezept (Muster 16) zum Einsatz kommt. Dies wird auch für noch nicht digitalisierte Verordnungstypen verwendet oder bei Hausbesuchen.
      17. Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Praxisgröße, Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Diese monatliche Pauschale soll alle Kosten refinanzieren, die den Praxen durch die TI entstehen.
        Weitere Informationen zur neuen TI-Finanzierung finden Sie auf der Seite der KBV (externer Link).

      18. Die gematik (externer Link) sowie die KBV (externer Link) stellen aktuelle Informationen zum eRezept zur Verfügung.

        Gut aufbereitete Patienten-Informationen finden Sie auch unter folgender Webseite (externer Link).

      19.  
         

        NFDM/eMP – Das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan

        Vor der Einfürhung dieser TI-Anwendungen waren auf der elektronischen Gesundheitskarte nur die Versichertenstammdaten gepseichert. Die Funktion als Datenspeicher wurde mit der Einfürhung der kartenbasierten TI-Anwednung Notfallmanagement und elektronischer Medikationsplan erweitert. Seit dieser TI-Anwendung können nicht nur die Versichertenstammdaten auf der Karte aktualisiert werden, sondern auch ggf. gespeicherte Notfalldaten und der Medikationsplan.

        Die Erweiterung der psyprax-Software und des TI-Konnektors fand bereits statt. Aktuelle Bestellungen werden mit dieser Funktionalität ausgeliefert.

        Für Rückfragen zu den Modulen eMP und NFDM stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte stellen Sie diese ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: ehealth@psyprax.de

         

      20. Ärztliche Psychotherapeuten oder Fachärzte benötigen für die Nutzung einen eHBA.

        Grundsätzlich brauchen alle Behandlerinnen und Behandler einen eHBA/ePtA, um auf Gesundheitsdaten zugreifen zu dürfen.

        Sie können den eHBA/ePtA bei unserem Partnerportal bestellen unter www.eHBA.de/psyprax

      21. Die gematik hat zu diesen Prozessen jeweils eine 4-Schritte Anleitung veröffentlicht, die wir Ihnen an dieser Stelle auch zur Verfügung stellen:

        Anlegen eines eMedikationsplans

        Auslesen eines eMedikationsplans

        Anlegen eines Notfalldatensatzes

        Auslesen eines Notfalldatensatzes

      22. Die Seiten der KBV und der gematik empfehlen wir als weiterführende Informationsquellen.

        Informationen zum eMP:
        KBV (externer Link)
        gematik (externer Link)

        Informationen zum NFDM:
        KBV (externer Link)
        gematik (externer Link)