Informationen zur Bestellung und Praxisvorbereitung!
Um Ihre Praxis an die TI anzubinden sind sechs Schritte notwendig:
Für all unsere KundInnen, die noch keinen Internetzugang in der Praxis haben, wird es Zeit, dies nachzuholen. Wir empfehlen die Wahl eines deutschlandweiten Anbieters (bitte keine kleinen regionalen Anbieter) und mindestens einen DSL-Anschluss. Auch KundInnen, die bis jetzt noch einen ISDN-Anschluss haben, müssen mindestens auf einen DSL-Anschluss aufrüsten. Sie können natürlich auch UMTS, LTE, VDSL, Kabel und Glasfaser nutzen. Bitte beachten Sie beim Anschluss Ihrer Praxis an das Internet die Technische Anlage der Bundesärztekammer/Kassenärztlichen Bundesvereinigung (externer Link).
• Eine Installationspauschale von 900 EUR.
• Für den Konnektor (mit QES-Funktion) und ein stationäres Kartenterminal 1549 EUR.
• NFDM/eMP – Updates für Konnektor und PVS einmalig 530 EUR.
• ePA – Updates für den Konnektor einmalig 400 EUR und für das PVS einmalig 150 EUR.
• Je nach Praxistyp wird auch ein mobiles Kartenterminal in Höhe von 350 EUR erstattet.
Zusätzlich werden die laufenden Betriebskosten in Höhe von 266 EUR pro Quartal bezahlt. Diese decken die monatlichen Betriebs- und Wartungskosten in Höhe von 85,67 EUR.
Des Weiteren werden Ihnen pro Quartal und Karte von den Krankenkassen für den Praxisausweis (SMC-B) 23,25 EUR und für den eHBA 11,63 EUR erstattet. Die Erstattung erfolgt über Ihre KV.
Der Preis für das Komplettpaket liegt seit 1.1.20 über dem, was die Kassen erstatten. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Betrag exakt der Erstattungsbetrag. Die Preisfindungskommission hat ab 1.1.20 eine Senkung der Erstattung aufgrund fiktiver Senkungen bei den Einkaufspreisen der Konnektoren festgelegt. Eine solche Senkung hat aber nie stattgefunden. Daher halten wir den derzeitigen Erstattungsbetrag für unrechtmäßig und können leider unsere Preise vorläufig nicht entsprechend senken.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (externer Link).
Auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Webseite, externer Link) finden Sie folgende Antwort auf diese Frage:
Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eines Internetanschlusses zählen zu den allgemeinen Praxiskosten einer Vertragsarzt- bzw. Vertragspsychotherapeutenpraxis. Sie sind bereits in den Gebührenordnungspositionen des EBM enthalten.
Eine gesonderte Vergütung des Internetanschlusses sieht die Finanzierungsvereinbarung der Telematikinfrastruktur nicht vor. Auch ist sie nicht Bestandteil der vereinbarten Pauschalen für die Erstausstattung und die Betriebskosten.
Die KVen haben verschiedene Erstattungsmodalitäten. Bei den Meisten erhalten Sie die Erstattung nach Ihrer ersten Abrechnung, aus der hervorgeht, dass Sie einen VSDM-Abgleich durchgeführt haben.
Es gibt auch KVen, bei denen Sie online mitteilen, dass Sie ein VSDM gemacht haben und bekommen dann zeitnah Ihre Erstattung.
Wie das bei Ihrer KV gehandhabt wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer KV.
Bei der KV Berlin (Webseite, externer Link), ist es z.B. möglich, ein „Häkchen“ im geschützten Mitgliederbereich zu setzen.
Bestellung eHBA/ePtA
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA, auch eArztausweis genannt) und der elektronische Psychotherapeuten Ausweis (ePtA) sind personenbezogene Chipkarten, mit denen sich eine Person mit der Berufszugehörigkeit „Arzt“ oder „Psychotherapeut“ in der realen als auch in der digitalen Welt ausweisen kann. Innerhalb der TI kann man mit dieser Karte Dokumente rechtssicher digital unterschreiben, sowie ver- und entschlüsseln.
Darüber hinaus kann man auf medizinische Daten zugreifen, die auf der eGK des Patienten gespeichert sind, wie bspw. „Notfalldaten“ und „elektronischer Medikationsplan“.
Ausführliche Informationen finden Sie bei der Bundesärztekammer (externer Link) und der Bundespsychotherapeutenkammer (externer Link), sowie bei den jeweiligen Landeskammern.
Da das Antragsverfahren aufwändig ist, empfehlen wir Ihnen, sich baldmöglichst um den eHBA oder den ePtA zu kümmern.
Für die Bestellung beider Ausweise empfehlen wie Ihnen unser Partnerportal der Firma medisign. Folgender externe Link führt Sie auf die Seite von medisign: www.eHBA.de/psyprax
Die im Video gezeigte Anleitung zur Antragsstellung können Sie sich in schriftlicher Form auch ausdrucken.
Der eHBA/ePtA wird Ihnen von der Firma medisign – je nach Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsdaten und nach Dauer der Freigabe über die Kammer – nach ca. 3 bis 4 Wochen zugeschickt. Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie etwas zeitversetzt den dazugehörigen PIN-Brief. Mit den darin enthaltenen Tansport-PINs, können Sie die PIN-Aktivierung Ihres eHBAs/ePtAs in PsyPrax32 vornehmen. Dabei werden die beiden Transport-PINs in persönliche PINs umgewandelt.
Wir haben Ihnen eine Anleitung zur PIN-Aktivierung in PsyPrax32 erstellt.
Die PIN-Aktivierung über Ihr PsyPrax32-Programm ist möglich, nach dem Sie die notwendigen NFDM/eMP Softwareerweiterungen des PsyPrax-Programms und des Konnektors eingespielt haben. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt NFDM/eMP.
Nach der PIN-Aktivierung können Sie den eHBA/ePtA über das Kundenportal der Firma medisign freischalten. Nach der Freischaltung ist der eHBA/ePtA einsatzbereit.
• Ausfüllen der Antragsunterlagen online im Antragsportal medisign. Halten Sie dazu die Zugangsdaten Ihrer Landeskammer, ein Passbild und einen Personal- oder Reisepass bereit.
• Antrag ausdrucken und unterschreiben.
• Innerhalb von 2 Wochen: Identifizierung des antragstellenden Arztes anhand des Personalausweises mit Übergabe der Antragsunterlagen in der Identifizierungsstelle (Postfiliale oder zuständige Landeskammer).
Die zuständige Kammer prüft, ob der Antragsteller Mitglied ist und erteilt dem Kartenhersteller medisign die Erlaubnis den eHBA/ePtA zu produzieren. Nach Freigabe durch die Kammer erfolgt die Produktion des eHBAs.
Künftig wird QES und der eHBA (Generation 2) für das Erstellen und Aktualisieren von Notfalldatensätzen im Rahmen des Notfalldatenmanagements eingesetzt. Auch für die Versendung von eDokumenten über KIM, z.B. für das eRezept oder die eAU, wird der eHBA (Generation 2) zum Signieren gebraucht.
Wer einen medisign Vorläuferausweis (elektronischer Heilberufsausweis der Generation 0 oder ZOD-Karte) besitzt, kann auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit zum eHBA Generation 2 wechseln. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage von medisign (externer Link).
Vorbereitung auf den Installationstag
Die Einrichtung der Telematik-Infrastruktur in Ihrer Praxis erfordert eine gute Vorausplanung, damit die Service-Techniker zum Installationstermin die Installation durchführen können. Sind die Voraussetzungen für eine Installation nicht erfüllt, kann dies zu Verzögerungen der Installation führen und mit Folgekosten für Sie verbunden sein.
Wir haben für Sie ein umfangreiches Dokument zusammengestellt, mit dem Sie sich und Ihre Praxisräume auf den Installationstag vorbereiten können:
Aufgrund der aktualisierten Informationen der gematik Informationsblatt Betriebsarten des Konnektors (externer Link) ist nun deutlich geworden, dass der Konnektor im Reihenbetrieb installiert werden sollte, wenn Sie in Ihrer Praxis keine zusätzliche/externe/gemanagte Firewall (nicht die Software auf Ihrem PC, ein zusätzliches Gerät) betreiben.
Wenn Ihre Praxis die Voraussetzung für den Parallelbetrieb erfüllt und Sie sich diese Betriebsart wünschen, bitten wir Sie, dies bei der Installation mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Bitte beachten Sie auch die Technische Anlage der Bundesärztekammer/Kassenärztlichen Bundesvereinigung (externer Link).
Die Pflicht zur Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) beginnt mit dem Zeitpunkt der Installation der Komponenten in Ihrer Praxis. Sie sollten ab diesem Zeitpunkt jede eGK erneut einlesen, wenn die jeweiligen Patienten das nächste Mal bei Ihnen vorstellig werden.
Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer KV zu den rechtlichen Grundlagen von VSDM.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: VSDM: Tipps und Hinweise zum Start des Online-Datenabgleichs (externer Link) bzw. auf der Themenseite VSDM mit FAQ (externer Link)
Bestellung der Komponenten
Sie können die Installation und Inbetriebnahme der Anbindung Ihrer Praxis an die Telematik-Infrastruktur über diese Homepage bei uns bestellen. Unter dem Menüpunkt „Bestellung“ haben Sie die Möglichkeit ein Komplett-oder Ausbaupaket und/oder die einzelnen TI-Programm-Module zu bestellen.
Die Bestellung Ihres Komplett- oder Ausbaupakestes leiten wir an unseren externen Dienstleiter weiter. Dieser wird Sie kontaktieren, um einen Installationstermin mit Ihnen zu vereinbaren. Wählen Sie einen Termin, bei dem Ihre SMC-B-Karte freigeschaltet vorliegen wird. Die SMC-B-Karte wird nach Antragstellung in ca. 2-4 Wochen zur Verfügung stehen. Deshalb sollten Sie die SMC-B-Karte zeitgleich mit den TI-Komponenten bestellen.
Aktuell gibt es eine einmalige Zahlung der TI-Komponenten in folgendem Umfang:
• Eine Installationspauschale von 900 EUR.
• Für den Konnektor (mit QES-Funktion) und ein stationäres Kartenterminal 1549 EUR.
• NFDM/eMP – Updates für Konnektor und PVS einmalig 530 EUR.
• ePA – Updates für den Konnektor einmalig 400 EUR und für das PVS einmalig 150 EUR.
• Je nach Praxistyp wird auch ein mobiles Kartenterminal in Höhe von 350 EUR erstattet.
Zusätzlich werden die laufenden Betriebskosten in Höhe von 266 EUR pro Quartal bezahlt. Diese decken die monatlichen Betriebs- und Wartungskosten in Höhe von 85,67 EUR.
Des Weiteren werden Ihnen pro Quartal und Karte von den Krankenkassen für den Praxisausweis (SMC-B) 23,25 EUR und für den eHBA 11,63 EUR erstattet. Die Erstattung erfolgt über Ihre KV.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (externer Link).
Bitte beachten Sie beim Einsatz mobiler Lesegeräte bitte die Hinweise der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: VSDM-Pflicht: Welche Ausnahmen gibt es für Praxen? (externer Link)
Fragen zum SIS (Secure Internet Service)
In der Spezifikation „VPN-Zugangsdienst“ der gematik (gemSpec_VPN_ZugD) wird die Funktion des SIS wie folgt beschrieben:
Der SIS bietet einen gesicherten Zugang zu Diensten im Internet und besteht aus den Komponenten VPN-Konzentrator SIS und einem oder mehreren Sicherheitsgateways. Der grundlegende Schutz der angebundenen Teilnehmer vor dem öffentlichen Internet wird über eine Application-Level-Gateway-Paketfilter-Struktur (P-A-P) entsprechend den Vorgaben des BSI zur Konzeption von Sicherheitsgateways [BSI-SiGw] gewährleistet. Über dort angebundene dedizierte DMZ können weitere Sicherheitsleistungen bereitgestellt werden.
In dem systemspezifischen Konzept „Architektur der TI-Plattform“ der gematik (gemKPT_Arch_TIP) ist zum „Sicheren Internetzugang“ folgendes zu lesen:
Der Client sendet Daten zum Konnektor, um Dienste im Internet zu nutzen. Der Konnektor baut einen separaten IPSec-Tunnel für den Internet-Datenverkehr zu einem VPN-Konzentrator des VPN-Zugangsdienstes. Vom VPN-Konzentrator wird der Datenverkehr an eine Sicherheitskomponente weitergeleitet und gelangt danach zu den Diensten im Internet. Auf dem Rückweg der Verbindung wird der Datenverkehr aus dem Internet nach einer Sicherheits-Policy geprüft und gefiltert. Aus dem Internet in Richtung Client wird kein Verbindungsaufbau zugelassen.
SIS ist also ein grundlegender Schutz für die Praxis vor dem öffentlichen Internet. Dieser Schutz wird mittels entsprechender Vorgaben des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gewährleistet. Wichtig ist, dass dieser Schutz nur einen Baustein im Sicherheitskonzept Ihrer Praxis darstellen kann. Sie benötigen z.B. „trotz“ SIS einen Virenscanner und eine Software-Firewall („Personal Firewall“) auf Ihrem Praxis-PC.
SIS wird in Ihrer Praxis durch eine VPN-Verbindung des Konnektors mit dem VPN-Zugangsdienst realisiert, der auch für die Verbindung des Konnektors mit der Telematikinfrastruktur zuständig ist. Die Verbindung in die TI und die Verbindung zum SIS sind allerdings (ebenfalls entsprechend von der gematik vorgegeben) voneinander getrennte Verbindungen.
In Ihrer Praxis verarbeiten Sie verschiedene Arten von Daten. Unter anderem verarbeiten Sie – natürlich – personenbezogene Daten. Manche dieser Daten, z.B. Gesundheitsdaten, bedürfen eines erhöhten Schutzes.
Ein erhöhter Schutz „vor dem Internet“ ist nach den Vorgaben des BSI (Siehe Frage „Was ist SIS?“) durch eine sogenannte „Application-Level-Gateway-Paketfilter-Struktur (P-A-P)“ gegeben.
Sie können also entweder SIS (und damit den Reihenbetrieb) in Ihrer Praxis nutzen, oder Ihren EDV-Betreuer beauftragen, Ihnen ein Angebot für eine solche „Application-Level-Gateway-Paketfilter-Struktur (P-A-P)“ zu unterbreiten.
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Internetnutzung in Ihrer Praxis einzustellen. Über den „VPN-TI“ Tunnel können Sie im Reihenbetrieb trotzdem die gesetzlich vorgeschriebenen Anwendungen (momentan: VSDM) nutzen und das KV-SafeNet erreichen. In diesem Fall müssen Sie sich allerdings um die (ebenfalls geforderten) Updates für Windows und Virenscanner bemühen, die Sie „ohne Internet“ nicht ohne Weiteres aktuell halten können. Hier sollten Sie unbedingt mit Ihrem EDV-Berater über die Möglichkeiten sprechen.
Bestellung des Praxisausweises
Die SMC-B-Karte oder auch Praxisausweis genannt, ist sozusagen die Eintrittskarte Ihrer Praxis in die TI und wird beim Installationstermin ins Kartenlesegerät gesteckt und versiegelt. Ohne diese Karte bekommen Sie keine Verbindung zur TI. Wenn die Karte beim Installationstermin nicht freigeschaltet vorliegt, kostet Sie die Techniker-Leerfahrt 297,50 Euro Brutto. Um dies zu vermeiden, versuchen wir möglichst alle Fragen bezüglich der SMC-B-Bestellung zu klären.
Damit wir Sie im Installationsablauf optimal unterstützen können, empfehlen wir Ihnen die Karte von unserem Partnerportal. Die Firma medisign hat einen flexiblen Tarif mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und bietet eine vierteljährliche Zahlung an. Die Karte können Sie unter folgendem externen Link bestellen, der Sie auf die Homepage von medisign führt: www.smc-b.de/psyprax
Unter folgendem Link www.smc-b.de/psyprax können Sie die Karte bestellen.
Wenn Sie zusätzlich du dem stationären Kartenterminal noch ein neues, TI-fähiges mobiles Kartenterminal erstattet bekommen, brauchen Sie für das mobile Lesegerät auch eine SMC-B Karte. Pro anspruchsberechtigtem mobilen Kartenlesegerät wird eine weitere SMC-B Karte (oder eHBA) finanziert.
Zunächst muss Ihr Antrag durch die zuständige KV freigegeben werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass Ihre Daten korrekt sind. Enthält z.B. Ihre BSNR einen Tippfehler wird Ihr Antrag zunächst von Ihrer KV zur Korrektur an Sie zurückgewiesen und muss erneut eingereicht werden.
Bitte achten Sie bei der Bestellung auch auf Ihre korrekte Fachgruppe. Dies bedeutet, wenn Ihre LANR mit 68 oder 69 endet, wählen Sie die Fachgruppe Psychotherapeut. Zum Beispiel bei LANR Endung 58, 60, 61 wählen Sie die Fachgruppe Arzt aus.
Wenn medisign den Praxisausweises per Einschreiben versendet, bekommen Sie eine Versandinformation. Bitte versuchen Sie in dem Zustellungszeitraum persönlich anwesend zu sein, um Verzögerungen zu vermeiden. Sollte ein Einschreiben nicht zugestellt werden können, soll der Postzusteller eine Abholkarte hinterlegen, damit die Sendung von Ihnen in der angegebenen Postfiliale abgeholt werden kann. Dort wird sie allerdings nur 7 Werktage aufbewahrt. Erfolgt keine Abholung wird die Sendung an den Absender zurückgeschickt.
Nach Erhalt Ihres Praxisausweises und wenn Ihnen der dazugehörige Transport-PIN-Brief von medisign ebenfalls vorliegt, können Sie Ihren Praxisausweis gemäß den beiliegenden Hinweisen freischalten (elektronisch den Erhalt bestätigen). Die Freischaltung muss spätestens 24 Stunden vor der Installation erfolgen.
Nach der Freischaltung ist der Praxisausweis bereit zur Installation. Bewahren Sie Ihren Praxisausweis und den Transport-PIN-Brief für den späteren Installationstermin sicher auf.
Während der Installation wird die Karte aktiviert. Das heißt, die Transport-Pin wird vom Techniker und Ihnen gemeinsam geändert.
Damit Sie den Ausweis zum Installationstermin freigeschaltet vorliegen haben, bestellen Sie Ihn bitte zeitgleich mit der Bestellung der TI-Komponenten. Sie werden von unserem externen Dienstleister kontaktiert, um einen Installationstermin zu vereinbaren. Sprechen Sie den Termin bitte so ab, dass die SMC-B-Karte freigeschaltet vorliegt.
Damit beim Installationstermin alles reibungslos klappt, sollten Sie beim Termin folgendes in Ihrer Praxis haben:
Bestellung der PsyPrax-eHealth-Module
Jetzt Bestellen
Angefangen mit dem VSDM wurde und wird die TI um verschiedene Anwendungen erweitert. Dafür war ein Ausbau der Konnektor-Funktionen notwendig und Erweiterungen im Programm. Die Erweiterungen auf Konnektor-Ebene wurden voll automatisiert zur Verfügung gestellt, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind und jeder Konnektor grundsätzlich für alle TI-Funktionen einsetzbar sein muss. Die Erweiterungen des Konnektors (PTV3 und PTV4) werden Ihnen in vollem Umfang erstattet. Bei Neubestellungen werden nur ePA-Konnektoren (PTV4) ausgeliefert.
Genauso wie der Konnektor muss auch PsyPrax32 bei jeder neuen TI-Anwendung erweitert werden. Es bedarf wie beim Konnektor einer Wartung und Aktualisierung dieser Funktionen. Einige TI-Anwendungen werden zurzeit nur mit Grundfunktionen ausgeliefert, die nach und nach zum vollen Funktionsumfang ausgebaut werden (z.B. ePA und eRezept). Dies ist mit erheblichen Entwicklungskosten verbunden, sodass wir die Software-Erweiterungen nicht mehr kostenfrei zur Verfügung stellen können. Die vorgesehenen Erstattungspauschalen decken weder die Kosten für die kontinuierliche Pflege noch den dazugehörigen Support, sodass für die Nutzung der entsprechenden Funktionen in PsyPrax32 eine zusätzliche Gebühr zu entrichten ist.
Die Entwicklung der Funktionen für das VSDM, eMP und NFDM ist weitestgehend abgeschlossen und steht allen Nutzern mit gültiger TI-Lizenz zur Verfügung.
Die anderen TI-Anwendungen (ePA, KIM, eAU, eRezept), genannt eHealth-Module, können Sie bei uns bestellen. Sie erhalten für das bestellte Modul eine Lizenz, mit der das jeweilige Modul im Programm freigeschaltet wird. Alle eHealth-Module sind einzeln bestellbar. Sie können sich im Bestellprozess aber auch eine Modulauswahl gemäß Ihrer Fachgruppe erstellen lassen. Somit zahlen Sie nur für die TI-Funktionen, die Sie auch im Praxisalltag nutzen.
Diese PsyPrax32- eHealth-Module wurden im vierten Quartal 2021 von PsyPrax eingeführt. Sie können über unseren Bestellprozess von Bestandskunden einzeln nachbestellt werden. Bei Neubestellungen können Sie die Module direkt im TI-Bestellprozess mitbestellen.
• PsyPrax32- ePA 1.0 – Modul:
einmalig 150 Euro/ KV- Erstattung 150 Euro
monatlich 5,95 Euro/ KV- Erstattung 1,50 Euro
• PsyPrax32- KIM- Modul:
monatlich 1,79 Euro/ Sie erhalten von Ihrer KV monatlich 7,80 Euro zur Refinanzierung der KIM-Kosten
• PsyPrax32- eAU-Modul:
einmalig 100 Euro / keine KV- Erstattung
monatlich 1,79 Euro /keine KV- Erstattung
• PsyPrax32 – eRezept 1.0-Modul:
einmalig 120 Euro/KV-Erstattung 120 Euro
monatlich 3,75 /KV-Erstattung 0,33 Euro
Sie finden dort den Button „Lizenzdatei einspielen…“ und kommen zur Online-Freischaltung.
Das liegt in den meisten Fällen daran, dass Ihre Kundennummer noch nicht in den Praxisdaten eingetragen ist. Bitte überprüfen Sie zunächst, ob das bei Ihnen der Fall ist. Gehen Sie dazu bitte in den Praxisdaten auf das erste Register „Praxis“ und tragen Sie im Feld „Kundennummer“ Ihre Kundennummer ein. Führen Sie danach die Online-Freischaltung noch mal aus.
In der Email werden alle möglichen Module adressiert, unabhängig von der konkreten Buchung. Wir versuchen dies im Laufe der Zeit noch zu verfeinern.
Sie haben definitiv nur das ePA Modul gebucht.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Die Lizenz für die ePA, eAU und das eRezept werden Ihnen erst ab Q1/2022 angezeigt. Bis dahin steht in Ihrer Lizenz-Zeile „TI+N“. Sie können davon ausgehen, dass die jeweilige Lizenz eingespielt wurde. Ansonsten kommt es beim Einspielen der Lizenz zu einer Fehlermeldung.
Nutzen können Sie diese Funktionen ab Januar 2022 jedoch nur noch, wenn Sie das Modul bei uns bestellt und lizenziert haben.
Ob die KV in Zukunft prüft, ob Sie die Funktionen auch nutzen, wissen wir nicht.