Wichtig: Ab 1. Juli 2023 soll sich die TI-Erstattung ändern

Die bisherigen Einmalpauschalen und Quartalspauschalen für die Telematik-Infrastruktur sollen ab dem 1. Juli 2023 durch monatliche Erstattungen abgelöst werden.  

Was ist der rechtliche Status Quo?

Der Gesetzgeber hat die Partner der Bundesmantelverträge zur Umstellung der Auszahlungsmodalitäten auf Grundlage des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfiEG) beauftragt. Die Verhandlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sind gescheitert.

Wie geht es jetzt weiter?

Die aktuelle TI-Finanzierungsvereinbarung gilt so lange, bis das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Entscheidung über die zukünftige Erstattung veröffentlicht. Per Gesetz muss dies bzgl. bis zum 30.06.2023 vom BMG eine Entscheidung vorgelegt werden.

Was rät die KBV?

Zu diesem Thema hat die KBV ein Informationsschreiben veröffentlich, welches nochmal alle Themen beleuchtet.

https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Konnektortausch.pdf

Die KBV erwähnt, dass die Laufzeitverlängerung für Konnektoren mit ECC-Zeritifkaten (Elliptic Curve Cryptography) verpflichtend ist. Konnektoren, welche ab 2020 produziert wurden, können diese Art der Verschlüsselung verwenden. Alle secunet Konnektoren, welche vor 2020 produziert wurden, nutzen die RSA-Verschlüsselung. Da die Laufzeitverlängerung nicht auf der im Konnektor verbauten gSMC-K sondern im internen Speicher des Konnektors abgelegt wird, ist es allen Konnektoren möglich die Laufzeit zu verlängern.

Was können Sie aktuell tun?
Wenn Sie sich den Anspruch auf die aktuell gültigen Pauschalen sichern möchten, sollten Sie anstehende TI-Projekte nicht aufschieben.

  • Sie sind an die Tl angebunden und ein Konnektor Tausch steht an?
    Nach der aktuell gültigen TI-Finanzierungsvereinbarung haben Sie Anspruch auf die Konnektor-Tauschpauschale in Höhe von 2.300,00 Euro, wenn das Zertifikat Ihres Konnektors innerhalb der nächsten sechs Monate ausläuft.
  • Sie sind noch nicht an die Tl angebunden?
    Sofern Sie Ihre Praxis bis Ende Juni 2023 an die Telematikinfrastruktur anbinden, können Sie den Anspruch auf die volle Einmalpauschale geltend machen.

Unser Ziel ist es, den administrativen Aufwand und die betriebswirtschaftlichen Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden, sobald wir mehr erfahren, werden wir Sie informieren.