AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma psyprax GmbH.
1. Geltungsbereich
2. Lieferungen und Leistungen
3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
4. Abnahme und Gefahrenübergang
5. Preise und Zahlungsbedingungen
6. Eigentumsvorbehalt
7. Gewährleistung
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
9. Haftung
10. Export- und Importgenehmigungen
11. Allgemeine Bestimmungen


1. GeltungsbereichDie Lieferungen der Fa. psyprax GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Fa. psyprax GmbH schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Fa. psyprax GmbH.


2. Lieferungen und Leistungen2.1 Die Angebote der Fa. psyprax GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Fa. psyprax GmbH zustande.

2.2 Fa. psyprax GmbH ist berechtigt abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

2.3 Das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Fa. psyprax GmbH ausdrücklich vorbehalten.

2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Fa. psyprax GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingeladen werden.

2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Fa. psyprax GmbH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Fa. psyprax GmbH oder beim Lieferanten eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte Fa. psyprax GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch Fa. psyprax GmbH berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2.6 Sofern nicht anders vereinbart ist Fa. psyprax GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.


3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine3.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung von Lieferterminen mit Fa. psyprax GmbH vereinbart, die er zu vertreten hat, kann Fa. psyprax GmbH ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen. Dies wird jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen geschehen.

3.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat Fa. psyprax GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.


4. Abnahme und Gefahrenübergang4.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.

4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen, die von Fa. psyprax GmbH benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der Fa. psyprax GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


5. Preise und Zahlungsbedingungen5.1 Die Preise werden grundsätzlich überall incl. Mehrwertsteuer angegeben. Andere gesetzlichen Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Kunden, entsprechend der Preisliste oder gesonderter schriftlicher Vereinbarung, zusätzlich berechnet.

5.2 Zahlungen sind nach der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug fällig, außer es wurden schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart. Rechnungserstellung erfolgt mit Lieferung. Verrechnungsschecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Fa. psyprax GmbH kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Fa. psyprax GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

5.3 Fa. psyprax GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alte Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Fa. psyprax GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

5.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

5.5 Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen lassen, kann Fa. psyprax GmbH jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen, einschließlich derjenigen, für die Fa. psyprax GmbH Ratenzahlung vereinbart hat, werden sofort fällig.


6. Eigentumsvorbehalt6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Fa. psyprax GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

6.2 Der Kunde ist zur Weitergabe der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Fa. psyprax GmbH hinzuweisen und Fa. psyprax GmbH unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Fa. psyprax GmbH berücksichtigt. Wird die Software psyprax an einen Dritten veräußert, werden von diesem Gebühren für die Umschreibung der Wartungsverträge fällig, deren Höhe aus unserer Preisliste hervorgeht.

6.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Fa. psyprax GmbH gehörenden Waren erwirbt Fa. psyprax GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für Fa. psyprax GmbH als Hersteller i.S.d. 950 BGB, ohne Fa. psyprax GmbH zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von Fa. psyprax GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

6.4 Bei Zahlungsverzug, auch auf anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Fa. psyprax GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Fa. psyprax GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Fa. psyprax GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Fa. psyprax GmbH ab. Die Fa. psyprax GmbH ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und – verpflichtet. Auf Verlangen von Fa. psyprax GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Fa. psyprax GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.

6.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von Fa. psyprax GmbH um mehr als 20%, gibt Fa. psyprax GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

6.8 Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Fa. psyprax GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Fa. psyprax GmbH benutzt werden.


7. Gewährleistung7.1 Fa. psyprax GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard-/Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Fa. psyprax GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Fa. psyprax GmbH schriftlich bestätigt wurden. Für alle Angaben der Hersteller in Katalogen, Datenblättern oder ähnlichem übernehmen wir keinerlei Haftung.

7.3 Die Gewährleistungsansprüche gegen Fa. psyprax GmbH verjähren in sechs Monaten ab Lieferung, außer es wurden schriftlich andere Gewährleistungsansprüche vereinbart. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt Fa. psyprax GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.4 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Fa. psyprax GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Fa. psyprax GmbH über. Falls Fa. psyprax GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rücknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

7.5 Im Falle der Nachbesserung übernimmt Fa. psyprax GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transport- oder Anfahrtskosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

7.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung von Fa. psyprax GmbH technische Originalzeichen, Aufkleber oder ähnliches geändert oder beseitigt werden.

7.7 Bei Rücklieferung hat der Kunde die in der jeweils gültigen Preisliste abgedruckten Service- und Reklamationsbedingungen zu beachten. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweiligen gültigen Servicepreisen der Fa. psyprax GmbH berechnet.

7.8 Schäden an Vertragsprodukten, die auf Bedienungsfehler an Hard- oder Software zurückzuführen sind, fallen grundsätzlich nicht unter die Gewährleistung. Wir behalten uns vor, bei Feststellung derartiger unberechtigter Gewährleistungsansprüche, insbesondere beim Vor-Ort-Service, Anfahrts- und Arbeitskosten in Rechnung zu stellen. Softwarefehler fallen, soweit unsererseits nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde, nicht unter die Gewährleistungsansprüche.

7.9 Falls schriftlich ein Vor-Ort-Service vereinbart wurde, gilt die angegebene Frist als voraussichtliche Reaktionszeit. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, gilt der Vor-Ort Service nur im Erfüllungsort.


8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter8.1 Fa. psyprax GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Fa. psyprax GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Fa. psyprax GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die vom Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.


9. Haftung9.1 Die Haftung der Fa. psyprax GmbH ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Fa. psyprax GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

9.2 Die Haftung der Fa. psyprax GmbH für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern der Fa. psyprax GmbH, die als Erfüllungsgehilfen der Fa. psyprax GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

9.3 Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung.


10. Export- und Importgenehmigungen10.1 Von Fa. psyprax GmbH gelieferte Produkte und technisches know how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Fa. psyprax GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Fa. psyprax GmbH.


11. Allgemeine Bestimmungen11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.2 Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist München.

11.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.

11.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.