Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getroffen.
Die Anpassung betrifft Leistungen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Parallel dazu werden Strukturzuschläge angehoben. Dennoch ergibt sich unter dem Strich für viele Praxen eine Absenkung der Honorare.
Sehen Sie dazu auch den Beitrag der KBV vom 12.03.2026.
Inkrafttreten
Die geänderte Vergütung tritt zum 1. April 2026 in Kraft und gilt für die vertragspsychotherapeutische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Umsetzung in psyprax
Die Anpassungen werden in psyprax umgesetzt und im Rahmen eines Updates zeitnah ausgeliefert, sobald die entsprechenden Stammdaten von der KBV bereitgestellt wurden.