TI-Wissen

VSDM – Versichertenstammdatenmanagement

Veröffentlicht am

Adresse, Krankenversicherung, Versicherungsstatus: Praxen sind seit Juli 2019 verpflichtet, diese auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten Versichertenstammdaten auf Aktualität zu prüfen und bei Bedarf zu ändern. Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist eine TI-Anwendung und erfolgt elektronisch.

Wichtig für Praxen: Das VSDM muss von den Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen beim jeweils ersten Patienten-Kontakt im Quartal durchgeführt und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung mit den Abrechnungsunterlagen nachgewiesen werden. Anderenfalls drohen gesetzlich festgelegte Honorarkürzungen.

 

Was sind Versicherten-Stammdaten?

Auf der eGK gespeichert werden Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Informationen zur Krankenversicherung sowie Angaben zum Versicherungsschutz und zur Kostenerstattung.

 

Was passiert beim VSDM genau?

  • Wird die eGK von Patient:innen am Empfangstresen in das Kartenterminal gesteckt, fragt der Konnektor beim Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse ab, ob die Gesundheitskarte gültig und die gespeicherten Daten aktuell sind.
  • Sind bei der Krankenkasse neue Daten vorhanden, werden sie automatisch auf der eGK aktualisiert.
  • Ein Prüfnachweis wird generiert, auf der Karte gespeichert und in das PVS übernommen. Sofern Datenänderungen vorliegen, können die aktualisierten Daten auch direkt in die Patientendatei übernommen werden.
  • Die eGK kann aus dem Kartenterminal entnommen werden.

Sonderfälle

Ist die eGK ungültig und damit gesperrt, müssen sich Patient:innen zur Klärung an ihre Krankenkasse wenden. Erbrachte Leistungen können diese als Privatverordnung mit dem Vermerk „ohne Versicherungsnachweis“ abgerechnet werden, sofern der/die Patient:in nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung eine gültige eGK vorlegt. Wird eine gültige eGK bis Ende des Quartals nachgereicht, wird die Privatabrechnung ungültig.

Zeigt das PVS die Fehlermeldung an, dass die eGK, der Konnektor oder das Kartenterminal defekt sind, wendet die Praxis das Ersatzverfahren an, d. h. die Daten werden händisch erfasst.

 

Geplante Ausbaustufen

Perspektivisch soll das VSDM unabhängig von der elektronischen Gesundheitskarte erfolgen, beispielsweise über Digitale Identitäten via Smartphone oder über die direkte Kommunikation zwischen PVS und Krankenkassen.

(Stand: November 2024)

Quellen und vertiefende Informationen:
KBV 
Gematik 

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