Die Digitalisierung des Gesundheitswesens benötigt neben dem Gerüst der Telematikinfrastruktur und ihren technischen Komponenten auch sichere Fachdienste: Erst diese sogenannten „TI-Anwendungen“ machen den Mehrwert der Digitalisierung konkret erfahrbar und nutzbar, indem sie …
- die Abläufe zwischen den Akteuren vereinfachen
- medizinisches Personal von administrativen Aufgaben entlasten
- Akteure vernetzen und den Austausch von Informationen ermöglichen
- die Versorgung der Patient:innen verbessern
Bereits zur Verfügung stehen das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das eRezept, der eArztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie die Kommunikationsdienste KIM und TIM. Eine der bekanntesten TI-Anwendungen ist die elektronische Patientenakte (ePA), die in der Version „ePA für alle“ – mit einigen Anlaufschwierigkeiten – Anfang 2025 ausgerollt wurde und viele Dienste integriert.
Die Standards, auf deren Basis zugelassene IT-Unternehmen TI-Anwendungen entwickeln, werden von der gematik definiert – unter anderem hinsichtlich Interoperabilität, Datensicherheit, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit.
Die Einführung einzelner Dienste der Telematikinfrastruktur folgt einer Roadmap: Neue TI-Anwendungen kommen hinzu oder bestehende Dienste werden weiterentwickelt. Der Gesetzgeber definiert, welche Anwendungen in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen verpflichtend einzusetzen sind, d.h. Leistungserbringer:innen müssen nachweisen, dass ihre Praxissoftware die entsprechenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Andernfalls kann als Sanktion die monatliche TI-Pauschale gekürzt werden.
(Stand: September 2025)