Die Digitalisierung des Gesundheitswesens benötigt neben dem Gerüst der Telematik-Infrastruktur und ihren technischen Komponenten auch sichere Fachdienste: Erst die sogenannten „TI-Anwendungen“ machen den Mehrwert der Digitalisierung konkret erfahrbar und nutzbar, indem sie …
- die Abläufe zwischen den Akteuren vereinfachen
- medizinisches Personal von administrativen Aufgaben entlasten
- Akteure vernetzen und den Austausch von Informationen ermöglichen
- die Versorgung der Patient:innen verbessern
Bereits in Betrieb sind das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das eRezept, der eArztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie die Kommunikationsdienste KIM und TIM. Eine der bekanntesten TI-Anwendungen ist die elektronische Patientenakte (ePA), die in der neuen Version „ePA für alle“ künftig viele der bestehenden Anwendungen integrieren soll.
Die Standards, auf deren Basis zugelassene IT-Unternehmen TI-Anwendungen entwickeln, werden von der gematik definiert – unter anderem hinsichtlich Interoperabilität, Datensicherheit, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit.
Die Einführung einzelner Dienste der Telematikinfrastruktur folgt einer Roadmap: Laufend kommen neue TI-Anwendungen hinzu oder bestehende Dienste werden weiterentwickelt. Der Gesetzgeber definiert, welche Anwendungen in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen verpflichtend einzusetzen sind, d.h. Leistungserbringer:innen müssen nachweisen, dass ihre Praxissoftware die entsprechenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Andernfalls können als Sanktion die TI-Pauschalen gekürzt werden.
(Stand: November 2024)