Anwendungen

Videosprechstunde – Was Praxen wissen müssen

Ob weite Wege zur nächsten Praxis, unmobile und chronisch kranke Patient:innen oder Online-Sitzungen im Rahmen der Psychotherapie („Blended Therapy“): Die Telemedizin – insbesondere die Videosprechstunde – soll gesetzlich gestärkt und ausgeweitet werden, um die medizinische Versorgung zu flexibilisieren und zu verbessern. Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) sieht deshalb vor, die derzeit noch gültige fall- und leistungsbezogene Begrenzung für Videosprechstunden aufzuheben. Parallel soll die Vergütung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen über einen Qualitätszuschlag angehoben werden.

Wichtig für Praxen: Videosprechstunden sind ein optionales Angebot, d.h. Praxen sind nicht verpflichtet, Videosprechstunden anzubieten. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die eine Videosprechstunde anbieten möchten, müssen einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzen. Um Videosprechstunden abrechnen zu können, muss der gewählte Dienstanbieter außerdem bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung angezeigt werden. Die Details des Verfahrens sind regional unterschiedlich.

 

Zertifizierte Videodienstanbieter

Die technischen Anforderungen für den Videodienst betreffen insbesondere die technische Sicherheit und den Datenschutz und sind in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte definiert. Zertifizierungen werden gemäß dieser Anforderungen von unabhängigen zertifizierenden Stellen geprüft (nicht von der KBV selbst). Die KBV stellt eine Liste der zertifizierten Videodienstanbieter zur Verfügung.

 

Technische Ausstattung

Neben dem zertifizierten Videodienst benötigen Praxen eine Internetanbindung mit Firewall sowie einen Bildschirm, eine Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Patient:innen benötigen neben dem Internetzugang einen PC (alternativ Tablet oder Smartphone) mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Grundsätzlich muss eine Videosprechstunde vertraulich und störungsfrei ablaufen.

 

Einsatzmöglichkeiten im Behandlungskontext

  • In Arztpraxen bei allen Indikationen (Beratung bei leichten Beschwerden, Besprechung von Befunden, Nachfragen zur Medikation, Begleitung der Nachsorge etc.)
  • In Psychotherapiepraxen für Einzelpsychotherapien nach § 15 Psychotherapie-Richtlinie, für Gruppentherapien mit max. 9 Patient:innen sowie Akutbehandlungen. Bei psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde ist vorgesehen, dass zuvor ein persönlicher Arzt-Patientenkontakt zur Eingangsdiagnostik stattgefunden hat.
  • Im kollegialen Austausch von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (Telekonsil)

Ablauf einer Videosprechstunde

  1. Patient:innen vereinbaren mit der Praxis einen Termin und erhalten mit der Terminbestätigung die Einwahldaten inklusive TAN.
  2. Zum Termin rufen die Teilnehmer den Link zur Videosprechstunde auf und loggen sich mit ihren Zugangsdaten und der TAN ein und gelangen so ein Online-Wartezimmer.
  3. Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen wählen sich ebenfalls ein – je nach Videodienst entweder ebenfalls über das Portal des Anbieters oder aus dem PVS heraus – und starten die Videosprechstunde.
  4. Unbekannte oder neuen Patient:innen halten zu Beginn der Behandlung ihre eGK in die Videokamera, damit die Daten übernommen werden können.
  5. Am Ende der Videosprechstunde melden sich die Teilnehmenden von der Internetseite ab und die Behandlung wird im PVS dokumentiert.

 

Wichtig für Praxen: Praxen sind verpflichtet, von Patient:innen vor der ersten Videosprechstunde eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung bezüglich der Datenverarbeitung einzuholen (DSGVO).

 

Begrenzung der Videosprechstunden

Bis der Bewertungsausschuss den EBM gemäß den Vorgaben des DigiG angepasst hat, gilt vorläufig die aktuelle Mengenbegrenzung von 30 Prozent weiter.

  • Für Ärzt:innen auf 30 Prozent der Gesamtfälle je Leistung (GOP) in einem Quartal
  • Für Psychotherapeutinnen und -therapeuten auf 30 Prozent über alle per Video möglichen Leistungen nach der Psychotherapie Richtlinie (EBM-Kapitel 35), die in einem Quartal abgerechnet werden, und nicht je einzelner GOP, mit Ausnahme der psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152).

Vergütung von Videosprechstunden

Alle Informationen zur aktuellen Vergütung (Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale sowie zusätzlich abrechenbare Leistungen) stehen auf der Website der KBV zur Verfügung.

(Stand: November 2024)

Quellen und vertiefende Informationen:
KBV Videosprechstunde
KBV Rahmenvereinbarung Telemedizin
DigiG 

 

Angebot ab 179 Euro monatlich

TI-Gateway von psyprax

Unser TI-Gateway ist zertifiziert und entspricht den Spezifikationen der gematik für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur. 

Anwendungen
Die Evolution des TI-Zugangs: Konnektor und TIaaS In der...
Ein kurzer Austausch zwischen Hausarzt und Psychotherapeut, eine Rückfrage...
Um Anwendungen der TI nutzen zu können, müssen sich...
Der Konnektor ist eine zentrale Komponente der Telematikinfrastruktur und...

Newsletter-Anmeldung