Ein kurzer Austausch zwischen Hausarzt und Psychotherapeut, eine Rückfrage in der Apotheke oder eine schnelle Abstimmung im eigenen Team: Der TI-Messenger (TIM) soll genau das ermöglichen – sicher, datenschutzkonform und in Echtzeit. Als chatbasierte Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur ergänzt TIM die E-Mail-Kommunikation via KIM um einen sicheren Echtzeitkanal für kurze Rückfragen und Abstimmungen im Praxisalltag.
Welchen Funktionsumfang hat der TI-Messenger TIM?
Aktuell unterstützt der TI-Messenger TIM Einzel- und Gruppenchats sowie Broadcast, den Versand von Textnachrichten, Bildern, Sprachnachrichten und Dateien (z. B. PDF-Dokumente). Die Nutzung ist auf Desktop, Tablet und Smartphone möglich – je nach Anbieter über eine eigenständige App, einen Webclient oder eine Desktop-Anwendung.
Funktionen wie Audio- und Videochat beziehungsweise die Einbindung in Videosprechstunden werden im Zusammenhang mit TI-M Connect perspektivisch diskutiert, gehören aber derzeit nicht zum regulären Funktionsumfang von TI-M Pro.
Wer kann TIM nutzen?
TIM ist ein sektorenübergreifender Kommunikationsdienst, der alle Akteure im Gesundheitswesen miteinander verbinden soll, über Praxis-, Klinik- und Institutionsgrenzen hinweg, u.a. niedergelassene ÄrztInnen sowie ÄrztInnen in Kliniken, ApothekerInnen, PsychotherapeutInnen, Krankenkassen, Gesundheitsämter und medizinisches Fachpersonal.
Auch Versicherte sollen perspektivisch über TIM mit Leistungserbringern und Krankenkassen kommunizieren können. Die Umsetzung ist in verschiedenen Ausbaustufen geplant.
Ist TIM Pflicht?
Für Leistungserbringer ist die aktive Nutzung von TIM derzeit freiwillig. Krankenkassen stellen den TI-Messenger seit Juli 2025 schrittweise im Rahmen der ePA-App bereit. Für psychotherapeutische Praxen ist nach aktuellem Stand keine Honorarkürzung allein wegen Nichtnutzung des TI-Messengers vorgesehen. Davon zu unterscheiden sind die allgemeinen Nachweispflichten für TI-Anwendungen im Rahmen der TI-Pauschale.
Wer bietet TI-Messenger an?
Jede Praxis kann (analog zu KIM) einen zertifizierten Fachdienstanbieter ihrer Wahl nutzen. Alle TI-Messenger sind interoperabel und basieren auf dem offenen Matrix-Protokoll – einem international erprobten Standard für sichere, dezentrale Echtzeitkommunikation. Unabhängig davon, welchen TIM-Anbieter eine Praxis wählt, ist die Kommunikation mit allen anderen TIM-Nutzenden möglich – ähnlich wie es bei E-Mails keine Rolle spielt, welches E-Mail-Programm Sender und Empfänger nutzen.
Die gematik bietet eine Übersicht aller zugelassenen TIM-Anbieter.
Wie ist die TIM-Roadmap geplant?
TI-M Pro richtet sich an Leistungserbringer und ermöglicht die sichere Kommunikation zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Kliniken, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen. TI-M Pro ist seit 2024 verfügbar und wird kontinuierlich weiterentwickelt.
TI-M ePA ermöglicht die Kommunikation zwischen Versicherten und Leistungserbringern sowie zwischen Versicherten und ihrer Krankenkasse. Der Zugang für Patientinnen und Patienten erfolgt über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse. Seit Juli 2025 wird TI-M ePA schrittweise über die ePA-Apps der Krankenkassen bereitgestellt. Ob Versicherte mit einer Praxis kommunizieren können, hängt davon ab, ob der jeweilige Leistungserbringer TIM anbietet und entsprechende Kommunikationswege freigibt.
TI-M Connect soll den TI-Messenger in Drittsysteme integrierbar machen – etwa in Praxisverwaltungssysteme (PVS), digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), Patientenportale oder Terminbuchungsplattformen. Die Umsetzung ist für den weiteren Verlauf von 2026 vorgesehen.
Wie funktioniert TIM?
Alle zugelassenen TI-Messenger greifen auf ein gemeinsames bundesweites Adressverzeichnis zu (den VZD-FHIR-Directory-Verzeichnisdienst). Darüber lassen sich die Kontaktdaten von Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und anderen Leistungserbringern finden.
Die Kommunikation erfolgt über zugelassene TI-Messenger und ist durch die gematik-Spezifikationen besonders abgesichert; Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist dabei ein zentraler Sicherheitsmechanismus. Nur Sender und Empfänger können die Nachrichten lesen – weder der Anbieter noch Dritte haben Zugriff auf die Inhalte. Je nach Anbieter und Einsatzszenario können serverseitige Lösch- oder Aufbewahrungsregeln vorgesehen sein. Die konkrete Ausgestaltung ist nicht einheitlich; Nutzerinnen und Nutzer müssen über automatische Löschfunktionen informiert werden.
Für die Einrichtung müssen Institution oder Person authentifiziert werden. Dies kann je nach Anbieter beispielsweise über eine KIM-Adresse mit Bestätigungscode oder über eine Authenticator-Lösung mit SMC-B erfolgen. Für die individuelle Kommunikation kann zusätzlich ein eHBA erforderlich sein.
TIM vs. KIM – Abgrenzung der Kommunikationswege
KIM und TIM ergänzen sich und decken unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse ab:
KIM eignet sich für die formelle, dokumentenbasierte Kommunikation, etwa den Versand von eArztbriefen, eAU oder anderen Dokumenten, die eine qualifizierte elektronische Signatur erfordern. KIM funktioniert wie eine E-Mail.
TIM ist für die schnelle Kommunikation gedacht – also für kurze Rückfragen, organisatorische Abstimmungen oder den informellen Austausch zwischen Kolleginnen und Kollegen. TIM funktioniert wie ein Chat-Messenger.
Relevanz für psychotherapeutische Praxen und psyprax
Da TIM freiwillig ist, besteht für psychotherapeutische Praxen aktuell kein Handlungsdruck. Eine Integration in psyprax ist derzeit nicht vorhanden.
Gut zu wissen: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zum 1. Quartal 2026 ein verpflichtendes Feld in der Abrechnungsdatei eingeführt, um zu übermitteln, ob TI-Fachanwendungen wie der TI-Messenger unterstützt und genutzt werden. Eine rote Anzeige bedeutet lediglich, dass die Funktion TIM aktuell nicht aktiviert ist. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
Weitere Informationen:
Fachportal der gematik: https://www.gematik.de/anwendungen/ti-messenger
(Stand: Mai 2026)