eMP – Elektronischer Medikationsplan

Seit 2016 haben gesetzlich krankenversicherte Patient:innen nach § 31a SGB V Anspruch auf einen Medikationsplan, sofern sie mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft – mindestens 28 Tage – einnehmen. Der standardisierte Datensatz dieses ursprünglich papierbasierten Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) wurde zur digitalisierten TI-Anwendung eMP (elektronischer Medikationsplan) weiterentwickelt. Ziel des Gesetzgebers […]