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Seit 2016 haben gesetzlich krankenversicherte Patient:innen nach § 31a SGB V Anspruch auf einen Medikationsplan, sofern sie mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft – mindestens 28 Tage – einnehmen. Der standardisierte Datensatz dieses…

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