eAU – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Vertragsärzt:innen sind verpflichtet, die Krankenkassen über eine Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten zu informieren. Im Januar 2023 wurde nach einer mehrstufigen Pilotphase die papierbasierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“ Muster 1) durch die digitale TI-Anwendung eAU abgelöst. Bedeutet: Arbeitnehmende müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr in Papierform beim Arbeitgeber vorlegen, sondern die Arbeitgeber rufen eAU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen ab. […]