Systemvoraussetzungen
Damit das psyprax PVS einwandfrei funktioniert und stabil läuft, muss Ihre IT-Ausstattung einige Mindestanforderungen erfüllen. Wir haben eine Checkliste mit den wichtigsten Empfehlungen für Sie vorbereitet.
Hardware-Anforderung für lokale Installationen
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Prozessor:
Minimum: Intel i5/i7 ab Generation 8 oder AMD Ryzen 5/7, mind. 4 Kernen
Empfohlen: Intel i5/i7 ab Generation 11 oder AMD Ryzen 5/7, mind. 6 Kernen -
Arbeitsspeicher:
Minimum: 8 GB
Empfohlen: mind. 16 GB -
Festplattenspeicher:
Minimum: SSD, 256 GB mit mindestens 30 GB frei
Empfohlen: SSD oder NVMe M.2, 512 GB – 1 TB mit mindestens 50 GB frei -
Bildschirmauflösung:
Minimum: 1280x1024
Empfohlen: 1920×1080 -
Betriebssystem:
Windows 11 Pro
Hardware-Anforderung für Server-Installationen
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Prozessor:
Minimum: Intel i7/i9 oder AMD Ryzen 7 (oder vergleichbar) mit mind. 8 Kernen und Hyperthreading -
Arbeitsspeicher:
Minimum: 32 GB
Empfohlen: 64 GB, falls zusätzliche Serverdienste laufen oder der Server auch als Arbeitsplatz genutzt wird -
Festplattenspeicher:
Minimum: 50 GB freier Speicherplatz (empfohlen auf einer SSD / NVMe M.2 im Raid) -
Betriebssystem:
Windows Server
Betriebssystem
psyprax wird für das Windows-Betriebssystem entwickelt und ist kompatibel mit sämtlichen unterstützten 64-Bit-Versionen. Bitte beachten Sie, dass der psyprax Support für Windows 10 einschließlich Sicherheitsupdates im Oktober 2025 ausläuft. Das gilt auch für Windows 10 mit kostenpflichtigen Verlängerungsupdates „Extended Security Updates (Esu).“
Für die Verwendung von psyprax unter MacOS und Linux ist eine Windows-Emulation wie BootCamp, VMWare oder Parallels erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass das Host-System (z. B. MacBook) über ausreichend Arbeitsspeicher verfügt, damit der Windows-Emulation ausreichend Ressourcen zugewiesen werden können.
Verschlüsselung von Patientendaten
Um die gesetzlichen Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit bei der Verarbeitung sensibler Daten mittels Ihrer Praxis-IT zu erfüllen, ist die Verschlüsselung der Festplatte eine der wirksamen technischen Maßnahmen i.S.d. Art.32 DSGVO. Mit der Verschlüsselung beugen Sie der Gefahr einer unrechtmäßigen Offenlegung – und damit einem möglichen Missbrauch – Ihrer Patientendaten vor, auch im Fall eines verlorenen oder gestohlenen Notebooks.
Tipp: Windows Pro bringt die Funktion der Festplatten-Verschlüsselung bereits mit – alternativ gibt es im Fachhandel zahlreiche Software-Tools für diesen Zweck.