Glossar

Wir haben rund 30 wichtige Begriffe und Abkürzungen aus dem digitalen Gesundheitswesen kurz & knapp für Sie zusammengefasst. Wissen auf den Punkt gebracht.

DiGA

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – auch Apps auf Rezept genannt – sind digitale Medizinprodukte, die von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordnet und von Krankenkassen erstattet werden. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Aufnahme in das „Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen“ (DiGA-Verzeichnis) nach erfolgreich durchlaufenem Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). 

Das DigiG soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen. Zentrale Elemente sind die Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen zur Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die Einführung des E-Rezepts als verbindliche Methode zur Verordnung von Arzneimitteln. Weitere Änderungen und Sanktionen treten stufenweise in Kraft. 

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist seit 12/2019 die gesetzliche Grundlage für die Verschreibung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), stärkt die Telemedizin und schreibt verpflichtende IT-Sicherheitsstandards fest.

Der elektronische Arztbrief (eArztbrief) wird aus dem PVS heraus über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) versandt und ist eine sichere und komfortable Alternative zu Fax und Brief, um Untersuchungsergebnisse oder Medikationspläne zu übermitteln.

Vertragsärzt:innen sind verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in elektronischer Form (eAU) über die TI an die Krankenkassen zu senden. Das Ausfüllen des digitalen Formulars erfolgt im PVS, anschließend werden die Daten mit dem Heilberufsausweis (eHBA) signiert und über den Kommunikations­dienst im Medizinwesen (KIM) versandt.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Neben der Speicherung administrativer Daten wie Name, Adresse, Versichertennummer und Lichtbild unterstützt die eGK die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie die elektronische Patientenakte (ePA) und den elektronischen Medikationsplan (eMP).

siehe Kartenterminal

Die Karte im Scheckkartenformat wird in das Kartenterminal eingesteckt, um TI-Dienste zu nutzen, die Heilberuflern vorbehalten sind – beispielsweise das Notfalldatenmanagement (NFDM), eAU oder eRezept. Außerdem dient der eHBA zum Unterschreiben elektronischer Dokumente mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES).

Unter dem Begriff E-Health werden alle Anwendungen zusammengefasst, die zur Unterstützung der Behandlung und Betreuung von Patient:innen die Möglichkeiten digitaler Technologien nutzen. Darunter fallen die elektronische Gesundheitskarte, Gesundheits-Apps, die elektronische Patientenakte, aber auch telemedizinische Versorgungsangebote wie die Videosprechstunde.

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) ist 12/2015 in Kraft getreten und hat die ersten Weichen für den Aufbau der sicheren Telematikinfrastruktur (TI) und die Einführung medizinischer digitaler Anwendungen gestellt – unter anderem mit konkreten Fristen für die Umsetzung des digitalen Fahrplans. Auf das E-Health-Gesetz bauen zahlreiche weitere Verordnungen und Gesetze auf, beispielsweise das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)  und das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG).

Die elektronische Medikationsliste (eML) ist Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) und bietet einen Überblick über alle via eRezept verordneten und von der Apotheke abgegebenen Medikamente.

Der elektronische Medikationsplan (eMP) soll allen Beteiligten aktuelle Daten zur Medikation von PatientInnen verfügbar machen. Dazu zählen neben der Medikation auch weitere relevante Informationen wie beispielsweise Unverträglichkeiten und Allergien. Der eMP wird auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und kann in das PVS ausgelesen werden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das Herzstück der digitalen Gesundheitsanwendungen und trägt die bisher an verschiedenen Orten abgelegten Patientendaten aus Praxen und Krankenhäusern digital zusammen (Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, Medikationspläne  und auf Patientenwunsch auch Informationen wie eAU oder Patientenverfügungen). Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, eine Reihe von Daten in die ePA einzustellen, sofern PatientInnen der ePA-Einrichtung nicht widersprochen haben oder einzelne Informationen wie den Medikationsplan ausschließen. Seit Januar 2025 müssen Praxen deshalb ein PVS mit aktivierter ePA Softwareversion 3.0 nutzen, sonst wird die TI-Pauschale gekürzt. 

Das eRezept ist seit Januar 2024 gesetzlich verbindlicher Standard für verschreibungspflichtige Medikamente. Es wird digital erstellt und signiert und kann mit der elektronischen Gesundheitskarte, dem Smartphone oder einem Ausdruck in Apotheken eingelöst werden.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV beinhaltet zahlreiche Anforderungen an den Betrieb der Komponenten der Telematik-Infrastruktur. Wird ein lokaler Konnektor in ein bestehendes Praxisnetzwerk integriert (Parallelbetrieb), ist der Schutz des Praxisnetzwerk mittels einer korrekt installierten, konfigurierten und gewarteten Hardware-Firewall umzusetzen (Anlage 5 Nr. 4 i.V.m Anlage 1 Nr. 32). In unserem TI-Sicherheitspaket ist eine gemanagte Firewall enthalten.

Die gematik GmbH ist die nationale Agentur für digitale Medizin und trägt die Verantwortung für den Auf- und Ausbau und die Pflege der Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland (vgl. § 306 SGB V). Die Gesellschafter der gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit 51% der Gesellschafteranteile sowie die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Gesetzentwurf für den Ausbau der gematik zur Digitalagentur Gesundheit, mit Erweiterung ihres gesetzlichen Auftrags.

siehe eGK

Die „gerätespezifische Security Module Card des Kartenterminals“ (gSMC-KT) ist Teil der Praxisausstattung und wird in den Kartenslot des Kartenterminals gesteckt. Sie identifiziert das Kartenterminal am Konnektor und baut eine verschlüsselte Verbindung auf. Die gSMC-KT hat eine Laufzeit von 5 Jahren und kann selbst ausgetauscht werden. 

Die „gerätespezifische Security Module Card des Konnektors“ (gSMC-K) ist Teil der Praxisausstattung, fest im Konnektor verbaut und versiegelt. Sie ist das Sicherheitsmodul des Konnektors, hat eine Laufzeit von 5 Jahren und kann nicht selbst getauscht werden.

siehe eHBA

Die Fähigkeit von Produkten und IT-Systemen verschiedener Akteure und Anbieter im digitalen Gesundheitswesen, Daten reibungslos untereinander auszutauschen. Verantwortlich für die Sicherstellung der Interoperabilität der Telematik-Infrastruktur ist das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG), indem einheitliche Schnittstellen und Standards definiert werden. 

Ein eHealth-Kartenterminal (eH-KT) ist Teil der Praxisausstattung: ein Kartenterminal, das die Anforderungen zum Lesen und Schreiben von Daten auf die elektronische Gesundheitskarte und zur Kommunikation mit der TI erfüllt. Das Kartenterminal ist über eine LAN-Schnittstelle mit dem Konnektor verbunden. Das integrierte Sicherheitsmodul gSMC-KT stellt eine verschlüsselte Verbindung zur TI her. Beim Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt ein Versichertenstammdatenabgleich (VSDA).

Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen, angesiedelt bei der gematik

KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und ist der Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente wie beispielsweise eAU und eArztbrief. Der Kommunikationsdienst funktioniert ähnlich wie E-Mails, allerdings wird jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und beim Empfänger wieder entschlüsselt. Üblicherweise ist der Dienst KIM im PVS integriert und damit komfortabel zu nutzen.

Der Konnektor verbindet medizinische Einrichtungen wie Praxen mit dem Netzwerk der TI und verschlüsselt die Kommunikation – entweder in Form einer physischen Hardware-Komponente in den Praxisräumlichkeiten (vergleichbar mit einem Router) oder im Rechenzentrum eines zertifizierten TI-Partners. Die aktuelle Ausbaustufe ist die konnektorlose Praxis via TI-Gateway.

Aus Sicherheitsgründen laufen die Konnektorzertifikate nach fünf Jahren ab – ab diesem Zeitpunkt können keine TI-Anwendungen mehr genutzt werden. Je nach genutztem Konnektor sind Laufzeitverlängerungen möglich, perspektivisch ist aber der Umstieg auf die konnektorlose Praxis mit TI-Gateway alternativlos.

Das Notfalldaten-Management (NFDM) ist eine freiwillige TI-Anwendung, mit der notfallrelevante medizinische Informationen als Notfalldatensatz sowie Hinweise zum Ablageort von Willenserklärungen des Versicherten direkt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Gespeicherte Informationen sind beispielsweise Vorerkrankungen und chronische Erkrankungen, Allergien und regelmäßig eingenommene Medikamente, Kontaktdaten behandelnder Ärzte und Angehöriger sowie Informationen zur Organspende und Patientenverfügungen. 

siehe ePA

Mit dem Praxisausweis – Security Module Card Typ B (SMC-B) – authentisieren sich beteiligte Institutionen im Gesundheitswesen als medizinische Einrichtung gegenüber den Diensten der TI. Die kleine Karte im SIM-Kartenformat ist Teil der Praxisausstattung: Sie wird in das Kartenterminal gesteckt und weist mit der Eingabe einer PIN die Identität der Praxis oder Institution nach. 

Ziel des Praxisverwaltungssystems (PVS) ist die digitale Organisation einer Praxis: Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei allen typischen Abläufen, inbesondere der Abrechnung, aber auch beim Terminmanagement und der Kommunikation mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens. Die Nutzung eines von der gematik zertifizierten PVS gewährleistet, dass das PVS auch alle zum jeweiligen Zeitpunkt verpflichtenden TI-Anwendungen integriert. 

Einige Datensätze wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen mit einer  Qualifizierten elektronischen Signatur (QES) signiert werden. Dies erfolgt mittels im Kartenterminal eingestecktem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Eingabe der Signatur-PIN. Die QES ersetzt eine handschriftliche Unterschrift auf Papier.

siehe Praxisausweis

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Datenautobahn des Gesundheitswesens – ein geschlossenes und sehr sicheres Netz, über das alle Beteiligten des Gesundheitssystems (Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheken, Krankenhäuser, Patienten etc.) miteinander kommunizieren und Daten teilen können. Umgesetzt und gepflegt wird die TI gemäß gesetzlichem Auftrag von der gematik GmbH. 

Ein Zwischenschritt Richtung TI 2.0: Der physische Konnektor steht nicht mehr in der Praxis, sondern im Rechenzentrum eines Anbieters, der sich um Installation, Betrieb und Wartung kümmert. Das TI-Gateway ist die Weiterentwicklung des TIaaS-Modells. 

TI-Gateway ist zentraler Teil von TI 2.0: Ein von der gematik geprüfter und zugelassener Hochleistungskonnektor (HSK) im Rechenzentrum ersetzt die herkömmliche Konnektor-Hardware und versorgt mehrere tausend Institutionen gleichzeitig. Wie bereits bei TIaaS kümmert sich der Anbieter um Konfigurationen, Wartungsarbeiten und Updates.

Die Anwendung TI-Messenger (TIM) ist ein Sofortnachrichtendienst für die Akteure im Gesundheitswesen und ermöglicht endgeräteunabhängige Textnachrichten in Echtzeit. Alle zertifizierten Anbieter greifen auf ein gemeinsames bundesweites Adressbuch zurück.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) stärkt die telemedizinische Behandlung außerhalb der Praxisräume – insbesondere die Videosprechstunde. Die Anzahl der Video-Behandlungsfälle ist auf 30 Prozent aller Behandlungsfälle  beschränkt. Wichtig: Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein und eine Selbstauskunft bei der KBV und beim GKV-Spitzenverband einreichen.

Das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) ist eine TI-Anwendung und ermöglicht den Online-Abgleich und die Online-Aktualisierung von Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte. Die Prüfung müssen Praxen bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal verpflichtend durchführen.

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