TI-Wissen
In unserer Infothek finden Sie fundierte, verständlich aufbereitete Fakten zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Damit Sie gut informiert Entscheidungen treffen und Chancen für Ihre Praxis nutzen können.
Ärzte und Psychotherapeuten können bestimmte Gruppen medizinischer Apps – sogenannte DiGA – auf Kassenrezept verordnen. Welche Erwartungen hat der Gesetzgeber an die “Apps auf Rezept”? Wie läuft das Prüfverfahren ab? Und worauf müssen Praxen bei der Verschreibung und Abrechnung…
Um Anwendungen der TI nutzen zu können, müssen sich Teilnehmer:innen identifizieren – sowohl Patient:innen als auch datenführende Gesundheitseinrichtungen und behandelnde Personen. Bisher erfolgt die Identifikation von Patient:innen durch das Einstecken der Gesundheitskarte eGK in das Kartenterminal bzw. für Einrichtungen…
Mit der verpflichtenden Einführung der TI-Anwendung eArztbrief soll der Austausch wichtiger Behandlungsinformationen zwischen Leistungserbringern wie Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen schneller, komfortabler und sicherer werden. Wichtig für Praxen: Nach dem Digital-Gesetz sind Praxen verpflichtet, eArztbriefe zumindest empfangen zu können. Das Vorliegen…
Vertragsärzt:innen sind verpflichtet, die Krankenkassen über eine Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten zu informieren. Im Januar 2023 wurde nach einer mehrstufigen Pilotphase die papierbasierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“ Muster 1) durch die digitale TI-Anwendung eAU abgelöst. Bedeutet: Arbeitnehmende müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht…
Seit 2016 haben gesetzlich krankenversicherte Patient:innen nach § 31a SGB V Anspruch auf einen Medikationsplan, sofern sie mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft – mindestens 28 Tage – einnehmen. Der standardisierte Datensatz dieses…
Seit 01.10.2025 besteht für berechtigte Praxen die Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Patientenakte. Krankenkassen legen automatisch für alle gesetzlich Versicherten eine ePA an, sofern diese nicht aktiv widersprechen (Opt-Out-Verfahren). Auch Privatversicherte können die ePA nutzen. Wichtig für Praxen: Das…
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