Der Begriff „Digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGA) umfasst gesundheitsbezogene Medizinprodukte, die auf digitalen Technologien beruhen und die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterstützen. Neben Anwendungsfeldern wie Diabetologie, Physiotherapie oder Logopädie werden DiGA zunehmend auch in die Psychotherapie integriert. Versicherte haben einen Leistungsanspruch auf Versorgung mit DiGA (§§ 33a, 139e SGB V), eingeführt mit dem Digitale Versorgungs-Gesetz (DVG). DiGA können von ÄrztInnen Psychotherapeut:innen verordnet oder nach Genehmigung durch die Krankenkasse abgegeben werden.