TI-Wissen

Praxisausstattung

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Um die Telematikinfrastruktur (TI) und ihre Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement VSDM und die elektronische Patientenakte ePA nutzen zu können, benötigen die Akteure des Gesundheitswesens eine technische Grundausstattung mit verschiedenen Hardware-Komponenten, Software und Diensten – so auch Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in ihrer Praxis.

Wichtig für Praxen: Bei Nicht-Anbindung an die TI und fehlendem Nachweis über die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) und fehlenden technischen Voraussetzungen für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte ePA erfolgt für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten eine Honorarkürzung.

 

Konnektor / TIaaS / TI-Gateway

Der Konnektor stellt die Verbindung zwischen dem IT-System der Praxis und dem großen Netzwerk der Telematikinfrastruktur (TI) her, greift auf die Smartcards im Kartenterminal zu und verschlüsselt und signiert Datenpakete. Darüber hinaus verbindet der Konnektor über das lokale Netzwerk (LAN) der Praxis das Kartenterminal und das Praxisverwaltungssystem (PVS) mit der TI.

In der ersten Ausbaustufe der Telematikinfrastruktur ist der Konnektor eine Hardwarekomponente vor Ort in den Praxisräumen – vergleichbar mit einem Internetrouter, aber auf einem höheren Sicherheitsniveau.

Mittlerweile gibt es Alternativen wie TI as a Service (TIaaS), bei denen der Konnektorbetrieb als Dienstleistung in das Rechenzentrum eines spezialisierten Anbieters ausgelagert wird – perspektivisch abgelöst durch das von der gematik lizenzierte TI-Gateway.

 

Internetzugang und VPN-Dienst

Der Konnektor verbindet sich über ein sogenanntes „Virtuelles privates Netzwerk“ (VPN) mit der TI, d.h. ein normaler Internetanschluss dient als Übertragungsweg, das VPN bildet aber einen abgeschirmten und besonders geschützten Datentunnel. Das VPN verhindert unter anderem, dass das Internetprotokoll den Standort des Praxis-PCs preisgibt.

Der gewählte VPN-Dienst muss von der gematik zertifiziert sein. Zum Nachweis der Zugangsberechtigung registriert sich die Praxis über ihren Praxisausweis beim VPN-Zugangsdienst.

In TIaaS-Modellen und beim TI-Gateway entfällt der lokale Konnektor und die Praxen wählen sich via VPN-Zugangsdienst in das Rechenzentrum ihres gewählten Anbieters ein.

 

PC mit Praxisverwaltungssystem (PVS)

Auf dem Praxis-PC wird das Praxisverwaltungssystem installiert, das nicht nur die administrativen Aufgaben der Patientenverwaltung und Abrechnung unterstützt, sondern auch die für die TI-Anwendungen nötigen Software-Module bereitstellt, z.B. ePA, KIM, eRezept usw. Bei der Zertifizierung der Praxissoftware prüft die KBV, dass ein Praxisverwaltungssystem (PVS) gesetzlich bestimmte Anforderungen erfüllt.

 

E-Health-Kartenterminal und Smartcards

Die datenführenden Gesundheitseinrichtungen benötigen darüber hinaus ein E-Health-Kartenterminal, über das sich die Betriebsstätte – zum Beispiel eine Praxis – mithilfe einer Institutionskarte (SMC-B /„Security Module Type-B“) innerhalb der TI identifiziert. Ähnlich einer SIM-Karte beim Handy wird die SMC-B-Karte in das Kartenterminal gesteckt – ohne SMC-B-Karte kann der TI-Anschluss nicht in Betrieb genommen werden.

Zusätzlich benötigen Einzelpersonen den scheckkartengroßen eHBA (elektronischer Heilberufsausweis), den die Kammern ausgeben und der die Identität von Personen nachweist – beispielsweise um eArztbriefe rechtssicher zu signieren.

psyprax wählt für alle TI-Komponenten verlässliche Partner aus und informiert rechtzeitig über anstehende Veränderungen und neue Auswahlmöglichkeiten.  

(Stand: Dezember 2024)

Quellen und vertiefende Informationen
KBV Infoseite
KBV Praxisinfo
Honorarkürzungen
gematik Infoseite

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