Praxisalltag

Orientierungswert steigt zum 01.01.2026 um 2,8 Prozent

Veröffentlicht am 2. Oktober 2025

Die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zur Finanzierung der ambulanten Versorgung sind beendet. Im Bewertungsausschuss wurde eine Einigung auf eine Anhebung des Orientierungswertes erzielt: Zum 1. Januar 2026 erhöht sich der Orientierungswert für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um 2,8 Prozent auf dann 12,7404 Cent (aktuell: 12,3934 Cent).

Als Multiplikator für die im Einheitlichen Bewertungsmaßstab EBM festgelegten Punktwerte ist der Orientierungswert der zentrale Vergütungsfaktor im deutschen GKV-System. Nach § 87 Abs. 2e SGB V entscheidet der Bewertungsausschuss jährlich über die Anpassung des Orientierungswerts, die dann zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft tritt. Die Anpassung berücksichtigt die Praxiskostenentwicklung (Betriebskosten, Mieten, Energie), die Inflationsrate, die Gehaltsentwicklung für medizinisches Fachpersonal sowie Veränderungen in Leistungsanforderungen und Patientenstruktur.

Neben dem Orientierungswert beschließt das Gremium auch die morbiditätsbedingte Veränderungsrate: Dieser Indikator für die demografie- und diagnosebedingte Bedarfsentwicklung für medizinische Leistungen sinkt 2026 um bundesdurchschnittlich 0,46 Prozent.

Beide Werte beeinflussen die anstehenden regionalen Verhandlungen über das Budget für die Honorare der KV-Mitglieder (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten) in der vertragsärztlichen Grundversorgung.

Was bedeutet die Anpassung des Orientierungswerts für psyprax-Nutzer?

Sobald psyprax die neuen Stammdaten von der KBV erhält, werden diese in das PVS eingespielt und rechtzeitig via Update zum 1.1.2026 zur Verfügung gestellt.

Diesen Beitrag teilen

Newsletter-Anmeldung