TI-Wissen

NFDM – Notfalldatenmanagement

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Im Rettungsdienst, in der Notaufnahme oder unbekannte Patient:innen mit Akutbeschwerden in der Praxis: In vielen Notfall-Szenarien fehlt behandelnden Ärzten der schnelle Zugriff auf wichtige Informationen zur Patientenvorgeschichte. Die TI-Anwendung NFDM (Notfalldatenmanagement) soll dieses Informationsdefizit beheben und die Notfallversorgung verbessern, indem medizinische Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte von Versicherten gespeichert werden.

Versicherte mit notfallrelevanten Vorerkrankungen haben gesetzlichen Anspruch auf Speicherung und Aktualisierung eines Notfalldatensatzes durch Vertragsärzte (siehe Liste der Indikationen im Anhang 2 zur Anlage 4a des Bundesmantelvertrags). Ob Patient:innen diese Anwendung in Anspruch nehmen, ist freiwillig.

Wichtig für Praxen: Das Vorliegen der NFDM-Anwendung ist Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung. Allerdings sind einige Facharztgruppen, die das Notfalldatenmanagement in ihrem Versorgungskontext nicht nutzen, von der Verpflichtung zur TI-Anwendung ausgenommen, ebenso psychologische Psychotherapeut:innen.

 

Welche Daten werden im NFDM gespeichert?

Das Notfalldatenmanagement auf der elektronischen Gesundheitskarte besteht aus zwei Elementen:

  • Der Notfalldatensatz enthält Angaben zu Diagnosen, Medikation, Allergien und Unverträglichkeiten, wichtige Kontaktdaten von Angehörigen und behandelnden Ärzten sowie besondere Hinweise (ausschließlich Angaben, die für eine Notfallversorgung relevant sind).
  • Der Datensatz Persönliche Erklärungen enthält Informationen zu den Aufbewahrungsorten (nicht die Dokumente selbst!) einer Organ-/Gewebespendeerklärung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung.

Wer kann das NFDM anlegen, aktualisieren und lesen?

  • Den Notfalldatensatz anlegen können nur Ärzt:innen mit einem möglichst umfassenden Überblick über Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen. Der Datensatz wird im PVS angelegt, mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert und dann auf der eGK gespeichert sowie in Kopie im PVS.
  • Den Notfalldatensatz aktualisieren können alle Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, denen notfallrelevante Informationen vorliegen.
  • In normalen Behandlungskontexten darf der Notfalldatensatz nur mit Zustimmung der Patient:innen ausgelesen werden. Optional kann der Zugriff durch eine PIN-Eingabe geschützt werden.
  • Den Notfalldatensatz ohne Zustimmung der Patient:innen und ohne PIN auslesen dürfen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ausschließlich in medizinischen Notfällen. Unberechtigte Zugriffe sind strafbar und die jeweils letzten 50 Zugriffe werden auf der eGK dokumentiert.

Wie wird das NFDM vergütet?

Für das Anlegen, Aktualisieren und Löschen eines Notfalldatensatzes auf der eGK gibt es drei Gebührenordnungspositionen (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM): GOP 01640 (Anlegen), GOP 01641 (Aktualisieren) und GOP 01642 (Löschen).

 

Geplante Ausbaustufen

Der Notfalldatensatz kann auf Wunsch auch in der elektronischen Patientenakte ePA für alle gespeichert werden. Perspektivisch soll die NFDM-Anwendung auch zu einer EU-standardisierten elektronischen Patientenkurzakte (ePKA) weiterentwickelt werden, die den Austausch wichtiger Gesundheitsdaten innerhalb der europäischen Union ermöglicht.

Stand: November 2024

Quellen und vertiefende Informationen:
KBV 
gematik-Leitfaden (PDF) 

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