Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

uns erreicht immer wieder die Frage, ob Sie Ihr KIM-Postfach – egal über welchen Anbieter – als Praxis- oder Behandlerpostfach einrichten sollen.

Wir empfehlen jeder Praxis, ein Praxispostfach (also über die SMC-B) zu nutzen und den Heilberufsausweis (eHBA) nur für Signaturvorgänge zu benutzen. Die Verwaltung und Konfiguration eines Behandlerpostfaches (das auf dem eHBA basiert) halten wir für unnötig kompliziert, da z.B. der eHBA bei jedem Abruf des Postfaches gesteckt und freigeschaltet sein muss.

Wenn Sie planen, die Komfortsignatur für das eRezept oder die eAU zu nutzen, wird der eHBA für diesen Zweck „reserviert“ und die KIM-Nutzung müsste jedes Mal gezielt angesteuert werden. Nach der KIM-Nutzung wäre eine erneute Aktivierung der Komfortsignatur notwendig – was in unseren Augen das eigentlich erleichternde Prinzip der Komfortsignatur (1x PIN Eingeben für 250x signieren) ad absurdum führt.

Daher empfehlen wir jeder Praxis, ein Praxispostfach (also über die SMC-B) zu nutzen und den Heilberufsausweis (eHBA) nur für Signaturvorgänge zu benutzen.

Viele Grüße,
Ihr psyprax-Team