19. September 2024 von Bea Kunze
GOP-Analogziffern: So können Sie die Ziffern abrechnen
Der GOP/GOÄ-Ziffernkatalog spiegelt das in den Praxen tatsächlich erbrachte Leistungsspektrum nicht vollständig wider. Aufgrund der wachsenden Lücken im Leistungskatalog haben sich zum 1. Juli 2024 die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der PKV-Verband auf die Einführung analoger Ziffern geeinigt. Das bedeutet, dass Leistungen, die bisher nicht im Gebührenverzeichnis enthalten waren, nun in das Leistungsspektrum aufgenommen wurden und mit bereits existierenden, gleichwertigen Ziffern abgerechnet werden dürfen. Für die neu hinzugekommenen Leistungen gibt es keine neuen Ziffern; stattdessen können Ziffern verwendet werden, die in Art, Kosten und Zeitaufwand den neuen Leistungen entsprechen. Da mehrere neue Leistungen einer bereits bestehenden Ziffer zugeordnet wurden, aber in der Legende der Ziffer die Beschreibung der neuen Leistung stehen soll, haben wir die GOP-Liste so für Sie aufbereitet, dass die Abrechnung weiterhin so einfach wie möglich bleibt. Es gibt verschiedene Ansätze, die GOP-Liste so anzupassen, dass eine Ziffer mehrere Legenden hat und die Liste dennoch übersichtlich und handhabbar bleibt. Wir zeigen Ihnen den Weg, den wir für Sie vorbereitet haben.
Wir haben die GOP-Liste zum 01.07.2024 nach bestem Wissen erstellt, erhielten jedoch Rückmeldungen, dass Anpassungen erforderlich waren. Beispielsweise dass sollte „A“ für „Analog“ nicht hinter der Ziffer stehen, sondern davor platziert werden. Daher wurden die Ziffern von unserer Seite noch einmal angepasst und werden mit der Update-Version 3.20.1.0 zum 01.10.2024 wie folgt veröffentlicht:
Hier ein Beispiel anhand der Original-Ziffer 812 und den dazugehörigen neuen Analogziffern: Die Original-Ziffer 812 „Psychiatrische Notfallbehandlung“ (29,14 Euro) bleibt in der GOP-Liste erhalten. Zusätzlich zu dieser Original-Ziffer gibt es nun folgende Analogziffern:
Alle Analogziffern beginnen mit einem „A“, gefolgt von der Original-Ziffer, in diesem Fall „812“. Zur Unterscheidung der verschiedenen neuen Leistungen folgt nach der Original-Ziffer eine Raute und ein Buchstabe, der die Leistung kennzeichnet. Diese Raute und der Buchstabe erscheinen nicht auf der Rechnung und dienen nur intern zur Unterscheidung der Ziffern bei der Leistungseingabe und Kontingentverwaltung. In diesem Beispiel steht „#A“ für Akutbehandlung, „#G“ für Gruppenstunden, „#K“ für Kurzzeittherapie und „#S“ für Sprechstunden. Wenn Sie von einem Kostenträger andere Vorgaben erhalten, können Sie sich auch eigene Ziffern anlegen. Wie Sie Privat – Ziffern im Programm selbst anlegen können, wird in folgender Anleitung beschrieben.
Die Liste der GOP/GOÄ-Leistungen finden Sie im Programm unter dem Menü-Punkt Listen – Go Privat.
Die Abrechnungsempfehlungen der Kammern und Verbände können Sie unter anderem beim Verband der privaten Krankenversicherungen (externer Link) einsehen.
Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie bereits vor der aktuellen Anpassung eine Analogziffer eingegeben haben?
Falls Sie bereits Kontingente für bisherige Analogziffern angelegt haben, müssen Sie ab dem 01.10.2024 ein neues Kontingent für die neue Ziffer anlegen (mit dem „A“ vorne statt hinten). Die bereits erfassten Stunden im alten Format müssen in der Spalte „Fremdsystem“ eingetragen werden, damit sie mit dem neuen Kontingent weitergezählt werden.
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