Ab dem 1. Januar 2025 wird das Versenden und Empfangen digitaler Rechnungen (eRechnungen) für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Da die Umstellung sowohl für Absender als auch für Empfänger mit einem hohen Aufwand verbunden ist, wurde eine schrittweise Übergangsfrist bis Ende 2027 gewährt.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro, sind vorerst von der Pflicht zur Einführung der eRechnung ausgenommen. Für diese besteht aktuell kein Handlungsbedarf.

Die vollständige, flächendeckende Einführung der eRechnung ist für 2028 vorgesehen. Bis dahin sollen Unternehmen ausreichend Zeit haben, um erste Erfahrungen mit dem neuen System zu sammeln. Als zentrale Ansprechpersonen für das Versenden und Empfangen von eRechnungen werden insbesondere Steuerberater fungieren, da sie Unternehmen bei der Implementierung und rechtlichen Einhaltung der neuen Anforderungen unterstützen und dafür sorgen, dass der Übergang reibungslos verläuft.

Selbstverständlich werden auch wir Sie weiterhin über alle wichtigen Entwicklungen und Neuerungen zur eRechnung auf dem Laufenden halten.