Aktuelles
Hohes Anruf- und E-Mail-Aufkommen! veröffentlicht am 6. September 2023

Aktuell gibt es ein enormes Anruf- und E-Mail-Aufkommen! Wir bitten Sie um Geduld, jedes Ticket wird bearbeitet!

Leider kommt noch hinzu, dass aktuell unser Anrufbeantworter aus technischen Gründen nicht erreichbar ist. Wir bitten Sie Ihre Supportanfrage ausführlich per E-Mail an uns zu schicken.

psynapse+: unser günstiges TI-Paket veröffentlicht am 19. August 2023

Telematik ist oft kompliziert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an Lösungen, um den Zugang zur Telematikinfrastruktur nachhaltig zu vereinfachen. Bislang stand der Konnektor – das Herzstück der TI – vor Ort in den Praxen.

Mit psynapse+ gibt es jetzt unsere clevere Alternative zum lokalen Konnektor: „TI as a Service“ bietet gemietete Hardware im sicheren Rechenzentrum, gemanagt von Experten, die sich um Lizenzen, Installation, Wartung und Betrieb kümmern.

psynapse+ revolutioniert nicht nur den Erstanschluss von Praxen, sondern vereinfacht auch den Austausch von Konnektoren mit abgelaufenem Zertifikat.

Infodokument psynapse+
FAQ zu psynapse+

Änderung der TI-Erstattung ab Juli 2023 veröffentlicht am 3. Mai 2023

Wichtig: Ab 1. Juli 2023 soll sich die TI-Erstattung ändern

Die bisherigen Einmalpauschalen und Quartalspauschalen für die Telematik-Infrastruktur sollen ab dem 1. Juli 2023 durch monatliche Erstattungen abgelöst werden.  

Was ist der rechtliche Status Quo?

Der Gesetzgeber hat die Partner der Bundesmantelverträge zur Umstellung der Auszahlungsmodalitäten auf Grundlage des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfiEG) beauftragt. Die Verhandlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sind gescheitert.

Wie geht es jetzt weiter?

Die aktuelle TI-Finanzierungsvereinbarung gilt so lange, bis das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Entscheidung über die zukünftige Erstattung veröffentlicht. Per Gesetz muss dies bzgl. bis zum 30.06.2023 vom BMG eine Entscheidung vorgelegt werden.

Was rät die KBV?

Zu diesem Thema hat die KBV ein Informationsschreiben veröffentlich, welches nochmal alle Themen beleuchtet.

https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Konnektortausch.pdf

Die KBV erwähnt, dass die Laufzeitverlängerung für Konnektoren mit ECC-Zeritifkaten (Elliptic Curve Cryptography) verpflichtend ist. Konnektoren, welche ab 2020 produziert wurden, können diese Art der Verschlüsselung verwenden. Alle secunet Konnektoren, welche vor 2020 produziert wurden, nutzen die RSA-Verschlüsselung. Da die Laufzeitverlängerung nicht auf der im Konnektor verbauten gSMC-K sondern im internen Speicher des Konnektors abgelegt wird, ist es allen Konnektoren möglich die Laufzeit zu verlängern.

Was können Sie aktuell tun?
Wenn Sie sich den Anspruch auf die aktuell gültigen Pauschalen sichern möchten, sollten Sie anstehende TI-Projekte nicht aufschieben.

  • Sie sind an die Tl angebunden und ein Konnektor Tausch steht an?
    Nach der aktuell gültigen TI-Finanzierungsvereinbarung haben Sie Anspruch auf die Konnektor-Tauschpauschale in Höhe von 2.300,00 Euro, wenn das Zertifikat Ihres Konnektors innerhalb der nächsten sechs Monate ausläuft.
  • Sie sind noch nicht an die Tl angebunden?
    Sofern Sie Ihre Praxis bis Ende Juni 2023 an die Telematikinfrastruktur anbinden, können Sie den Anspruch auf die volle Einmalpauschale geltend machen.

Unser Ziel ist es, den administrativen Aufwand und die betriebswirtschaftlichen Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden, sobald wir mehr erfahren, werden wir Sie informieren.

Notdienst-Tage 2/2023 veröffentlicht am 11. April 2023

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

in der Abrechnungszeit 2/2023 sind wir an folgenden Tagen jeweils zwischen 8 und 16 Uhr zusätzlich für Sie erreichbar:

Samstag, 01.07.2023
Samstag, 08.07.2023

Wir stehen Ihnen hier für Ihre Fragen zur KV-Abrechnung zur Verfügung.

Viele Grüße
Ihr psyprax-Team

Geschafft! KIM-Adressen sind nun über psyprax bestellbar veröffentlicht am 15. Dezember 2022

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir dürfen Ihnen mitteilen, dass es ab der psyprax-Version 3.13.1 möglich sein wird, KIM-Adressen direkt aus dem Programm heraus zu bestellen.

Um Ihnen den Bestell- und Installationsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir diese Vorgänge vollumfänglich in psyprax integriert. Mithilfe Ihres eHBA sind Sie außerdem in der Lage, das Bestellformular ohne weiteren Aufwand zu signieren und direkt an uns zu übermitteln. Ist dies geschehen, wird KIM automatisch mit Ihrer gewünschten KIM-Adresse eingerichtet. Im Anschluss können Sie problemlos KIM-Nachrichten, eArztbriefe oder auch eine eAU versenden.

Damit Sie von diesem Angebot Gebrauch machen können, folgen Sie der Anleitung im psyprax. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt Hilfe –> KIM Bestellung.

Falls Sie Fragen zu KIM haben, nutzen Sie bitte zunächst unsere FAQs im Abschnitt „KIM – Kommunikation im Medizinwesen“.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr psyprax-Team

Aufsatz „Orga Protect“ über Ingenico erhätlich veröffentlicht am 13. Juni 2022

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

es gibt gute Neuigkeiten: die Störanfälligkeit des Kartenterminal ORGA 6141 online soll vom Hersteller Ingenico / Worldline Healthcare GmbH durch einen Aufsatz verhindert werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer KV über die Erstattungsmöglichkeiten.

Der Aufsatz kann nicht über uns bestellt werden. Bitte wenden Sie sich für die Bestellung des Aufsatzes direkt an die Firma Ingenico. Informationen zum Preis und zur Bestellung finden Sie im Ingenico-Shop (externer Link).

Wenn Sie mehr erfahren möchten, lesen Sie bitte die Praxisnachrichten der KBV (externer Link).

Viele Grüße,

Ihr psyprax-Team

KIM: Praxis- oder Behandlerpostfach? veröffentlicht am 9. Februar 2022

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

uns erreicht immer wieder die Frage, ob Sie Ihr KIM-Postfach – egal über welchen Anbieter – als Praxis- oder Behandlerpostfach einrichten sollen.

Wir empfehlen jeder Praxis, ein Praxispostfach (also über die SMC-B) zu nutzen und den Heilberufsausweis (eHBA) nur für Signaturvorgänge zu benutzen. Die Verwaltung und Konfiguration eines Behandlerpostfaches (das auf dem eHBA basiert) halten wir für unnötig kompliziert, da z.B. der eHBA bei jedem Abruf des Postfaches gesteckt und freigeschaltet sein muss.

Wenn Sie planen, die Komfortsignatur für das eRezept oder die eAU zu nutzen, wird der eHBA für diesen Zweck „reserviert“ und die KIM-Nutzung müsste jedes Mal gezielt angesteuert werden. Nach der KIM-Nutzung wäre eine erneute Aktivierung der Komfortsignatur notwendig – was in unseren Augen das eigentlich erleichternde Prinzip der Komfortsignatur (1x PIN Eingeben für 250x signieren) ad absurdum führt.

Daher empfehlen wir jeder Praxis, ein Praxispostfach (also über die SMC-B) zu nutzen und den Heilberufsausweis (eHBA) nur für Signaturvorgänge zu benutzen.

Viele Grüße,
Ihr psyprax-Team