TI-Wissen

KIM – Kommunikation im Medizinwesen

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Ein zentraler Bestandteil der Telematik-Infrastruktur ist der Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Ziel von KIM ist es, medizinische Daten und Dokumente sicher und standardisiert zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens auszutauschen – von Arztpraxen und Krankenhäusern bis hin zu Apotheken und Pflegeeinrichtungen.

Wichtig für Praxen: Das Vorliegen der aktuellen Version des KIM-Dienstes ist Voraussetzung für die Zahlung der monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung.

 

Was ist KIM genau?

KIM ein besonders geschützter Kommunikationsdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur. Ähnlich wie eine E-Mail ermöglicht KIM den Austausch von Nachrichten und Dateien, jedoch mit einem deutlich höheren Sicherheitsniveau und speziellen Funktionen, die auf die Anforderungen des Gesundheitswesens zugeschnitten sind.

 

Funktionsweise von KIM

KIM basiert auf einer sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Die Nutzer kommunizieren über KIM-Adressen, die vergleichbar mit E-Mail-Adressen sind, jedoch nur innerhalb der Telematikinfrastruktur genutzt werden können.

Durch KIM wird jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Die sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt Nachrichten vor dem Zugriff von unbefugten Mitlesern sowie Fälschung oder Manipulation. Jeder Nutzer muss sich im Vorfeld mit seinem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder mit dem Praxisausweis (SMC-B) identifizieren und für KIM akkreditieren lassen.

Die Übertragung erfolgt wie bei E-Mails in Echtzeit – wichtige Informationen liegen damit ohne Medienbruch schneller als beim Postversand und in besserer Qualität als beim Faxversand beim Empfänger vor. Zusätzlich können Zustell- oder Lesebestätigungen  genutzt werden (Schutzziel: Nichtabstreitbarkeit des Transports).

Im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur ist eine Art zentrales „Adressbuch“ für das Gesundheitswesen hinterlegt, so dass der Pflegeaufwand für eigene Adressverzeichnisse entfällt.

 

Technische Voraussetzungen für Praxen

Um KIM nutzen zu können, benötigen Praxen …

  • einen TI-Zugang, um eine Verbindung zur TI aufzubauen
  • eHBA und SMC-B, um sich als Teilnehmer für den KIM-Dienst zu akkreditieren und bestimmte KIM-Anwendungen signieren zu können
  • einen von der gematik zugelassenen KIM-Dienst, der eine KIM-Mail-Adresse bereitstellt, den KIM-Mail-Server betreibt und Nachrichten nach gematik-Vorgaben überträgt
  • ein KIM-Client-Modul, das KIM-Nachrichten beim Versand verschlüsselt und eingehende Nachrichten entschlüsselt

PVS-Anbieter integrieren in Zusammenarbeit mit einem KIM-Fachdienst ein KIM-Modul, um die Einrichtung und Nutzung des KIM-Dienstes direkt aus dem PVS heraus so einfach wie möglich zu gestalten. Alternativ bietet die gematik bietet eine Übersicht zugelassener KIM-Fachdienste an.

Der Einsatz herkömmlicher Mail-Clients für KIM ist möglich, sofern deren Sicherheitsstandard nach gematik-Spezifikationen konfiguriert wird).

 

Anwendungsfälle und Perspektiven

  • Arztbriefe: Gemäß Digital-Gesetz sind Praxen seit Ende Juni 2024 verpflichtet, eArztbriefe zumindest empfangen zu können
  • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung): Seit Oktober 2021 ist die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen über den Kommunikationsstandard KIM Pflicht.
  • eRezept: Mit KIM können Rezepte direkt und sicher an Apotheken übermittelt werden.
  • Krankenhauseinweisungen oder Entlassungsberichte weiterleiten
  • Anfragen an Krankenkassen stellen

 

Ausblick

Mit der Version KIM 1.5 wird ein neuer Standard für KIM-Anwendungen verpflichtend, mit neuen Funktionen, die die Kommunikation im Gesundheitswesen weiter optimieren sollen:

  • Auflösung von Größenlimitationen beim Dateiversand: Mit KIM 1.5 können unsignierte Anhänge bis zu 500 MB und signierte Anhänge bis zu 250 MB groß sein, was den Versand umfangreicher medizinischer Bilder oder Dokumentationen ermöglicht. Um große Anhänge empfangen zu können, müssen Anwenderinnen und Anwender im KIM-Clientmodul ein Häkchen setzen
  • Einführung der Dienstkennung: KIM-Nachrichten müssen ab Version 1.5 beim Versand eine Dienstkennung besitzen, um die Zuordnung von KIM-Nachrichten und eine automatisierte Verarbeitung zu vereinfachen.
  • Versand von Nachrichten an mehrere Empfänger gleichzeitig
  • Einrichten von Abwesenheitsnotizen

Die geplante dritte Ausbaustufe KIM 2.0 soll weitere Funktionen einführen und eine IMAP-Unterstützung bieten.

(Stand: Dezember 2024)

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