Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Anstieg der GKV-Beiträge zu begrenzen und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 dauerhaft zu stabilisieren.
Was ist geplant?
Der Fokus des Maßnahmenpakets liegt auf der Reduktion der Ausgabendynamik der GKV. Vergütungsanstiege sollen begrenzt und die Einnahmenseite gestärkt werden. Auch die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung ist von den geplanten Regelungen betroffen. Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass bestimmte extrabudgetäre Vergütungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt werden – etwa für Behandlungsfälle, bei denen Patientinnen und Patienten über die Terminservicestellen der 116117 vermittelt wurden. Auf der Streichliste stehen außerdem ab Januar 2027 die Zuschläge auf psychotherapeutische Leistungen, die im Rahmen des ersten Therapieblocks einer neuen Kurzzeittherapie erbracht werden.
Wie geht es weiter?
Das Gesetz befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Inzwischen zeichnet sich Kritik aus den Ländern an einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs ab. Nach Medienberichten empfiehlt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mehrere Änderungen. Insbesondere die geplanten Einschnitte in der psychotherapeutischen Versorgung sollen demnach überarbeitet oder gestrichen werden. Eine abschließende Entscheidung ist damit jedoch noch nicht verbunden. Die konkreten Auswirkungen auf die vertragspsychotherapeutische Versorgung sowie auf Praxisabläufe und Abrechnung bleiben daher weiterhin abzuwarten. Die KBV bewertet die vorgesehenen Eingriffe nach wie vor kritisch und fordert Nachbesserungen.
Bereits beschlossen: Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
Von den Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu unterscheiden ist die bereits beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent durch den Erweiterten Bewertungsausschuss. Gegen diesen Beschluss geht die KBV weiterhin rechtlich vor und hält ihn für rechtswidrig. Nach Angaben der KBV wird das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss jedoch nicht beanstanden.
Umsetzung in psyprax
Wir verfolgen die weitere Entwicklung aufmerksam. Sobald sich aus dem Gesetz geänderte oder neue Anforderungen an Praxisverwaltungssysteme ergeben, werden diese in psyprax integriert und im Rahmen eines Updates bereitgestellt.
Weiterführende Informationen
Bundesgesundheitsministerium: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Deutsches Ärzteblatt: Bundeskabinett beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
KBV: Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
KBV: Gassen: Gehen weiter von der Rechtswidrigkeit dieses Beschlusses aus
Deutsches Ärzteblatt: „Wilke rechnet mit Überarbeitung des GKV-Spargesetzes“