Seit 2016 haben gesetzlich krankenversicherte Patient:innen nach § 31a SGB V Anspruch auf einen Medikationsplan, sofern sie mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft – mindestens 28 Tage – einnehmen. Der standardisierte Datensatz dieses ursprünglich papierbasierten Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) wurde zur digitalisierten TI-Anwendung eMP (elektronischer Medikationsplan) weiterentwickelt.
Ziel des Gesetzgebers ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen, indem der Medikationsplan Patient:innen bei der richtigen und gefahrlosen Einnahme von Medikamenten unterstützt.
Wichtig für Praxen: Das Vorliegen der eMP-Anwendung ist Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung. Einige Facharztgruppen, die keine Medikationen ausstellen, sind von der Verpflichtung zur TI-Anwendung eAU ausgenommen, ebenso psychologische Psychotherapeut:innen.
eMP in der Praxis
Sofern von anspruchsberechtigten Patient:innen gewünscht, müssen sowohl Haus- als auch Fachärzte den eMP erstellen und bei Bedarf aktualisieren. Der eMP wird im PVS erstellt und aktualisiert und auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten gespeichert.
Psychotherapeut:innen können den eMP weder anlegen noch aktualisieren, sie können den Medikationsplan aber – die Zustimmung ihrer Patient:innen vorausgesetzt – aus der Gesundheitskarte auslesen und in der Patientenakte ihres PVS speichern.
Der eMP bildet strukturiert ab, welche Medikamente Versicherte aktuell einnehmen (Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund, Hinweise zur Einnahme), ergänzt durch medikationsrelevante Informationen, die helfen können, unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden, wie beispielsweise Allergien und Unverträglichkeiten. Patient:innen können der Aufnahme einzelner Informationen in den eMP auch widersprechen, außerdem kann der elektronische Medikationsplan per PIN vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden: Sofern der PIN-Schutz auf der Gesundheitskarte aktiviert ist, ist sowohl bei der Erstellung als auch bei der Aktualisierung und dem Auslesen von Daten die PIN-Eingabe erforderlich.
Der Anspruch von Patient:innen auf einen papierbasierten Medikationsplan bleibt bestehen, d.h. zumindest für eine Übergangsphase existieren die analoge und die digitale Variante parallel.
Wie wird der Medikationsplan vergütet?
Die Abrechnung erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), festgelegt vom Bewertungsausschuss, der sich aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes zusammensetzt. Die Vergütung wird extrabudgetär pauschal als Einzelleistung und über Zuschläge gezahlt und entspricht der Vergütung für den bundeseinheitlichen Medikationsplan. Die Vergütungsregelungen differenzieren zwischen Haus-/Kinder-/Jugendärzt:innen und Fachärzt:innen. Detaillierte Übersicht
Ausblick: Medikationsplan und Medikationsliste in der ePA
Mit Einführung der „ePA für alle“ soll die digital gestützte Medikation weiter ausgebaut werden:
In der ersten Stufe steht ab Start der ePA für alle eine sogenannte “elektronische Medikationsliste” (eML) in der ePA zur Verfügung. Diese wird automatisiert aus arzneimittelbezogenen Verordnungsdaten aus dem eRezept-Server generiert, enthält also alle verschriebenen und eingelösten eRezepte.
In der zweiten Stufe zieht der elektronische Medikationsplan eMP in die ePA um. Ärzt:innen können dann Daten aus der Medikationsliste übernehmen, um einen eMP zu erstellen.
Kurz zusammengefasst wird die Medikationsliste automatisch generiert und bietet einen Überblick über die Medikation. Der Medikationsplan wird auch künftig von Ärzt:innen angelegt und gepflegt und dient der längerfristigen Planung von medikamentösen Therapien. Der Medikationsplan enthält außerdem zusätzliche Funktionen, beispielsweise Einnahmehinweise und Ergänzung von OTC- oder nichtapothekenpflichtigen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln.
(Stand: Dezember 2024)
Quellen und vertiefende Informationen:
Infoseite der KBV
KBV Ausfüllhinweise
Infoseite der gematik
gematik Checkliste für Praxen (PDF)