Mit der verpflichtenden Einführung der TI-Anwendung eArztbrief soll der Austausch wichtiger Behandlungsinformationen zwischen Leistungserbringern wie Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen schneller, komfortabler und sicherer werden.
Wichtig für Praxen: Nach dem Digital-Gesetz sind Praxen verpflichtet, eArztbriefe zumindest empfangen zu können. Das Vorliegen einer aktuellen, zertifizierten eArztbrief-Anwendung im PVS ist Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung (Ausnahme: Der PVS-Anbieter kann das Modul nicht bereitstellen).
Ablauf des eArztbrief-Versands
In den Praxen wird der eArztbrief im Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt und mit Diagnosen, Medikationsinformationen und Bilddateien befüllt. Anschließend wird der eArztbrief elektronisch via eHBA signiert und über den Kommunikationsdienst KIM verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur versandt. Der eArztbrief kommt direkt im PVS des Empfängers an und wird entschlüsselt, unabhängig davon, welches Praxisverwaltungssystem die empfangende Praxis nutzt.
Welche Vorteile verspricht sich der Gesetzgeber von eArztbrief?
- Empfänger erhält Befunde und andere medizinische Daten sofort. Zeit und Kosten für Scannen, Drucken, Kuvertieren entfallen.
- Da eArztbriefe mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) des Arztes oder Psychotherapeuten qualifiziert elektronisch signiert werden (QES), ist die Anwendung rechtssicher.
- Im Gegensatz zum Versand via E-Mail erfolgt der Versand via KIM verschlüsselt nach den Standards der gematik.
- In der empfangenden Praxis werden die Informationen direkt der jeweiligen Patientenkartei zugeordnet. Der versendete eArztbrief wird außerdem automatisch im PVS des Absenders in der Patientenakte hinterlegt.
Wie wird eArztbrief vergütet?
Gemäß Bundesmantelvertrag erhalten Praxen für den Versand bzw. Empfang von eArztbriefen eine Vergütung nach GOP:
- Übermittlung eines eArztbriefes: 28 Cent (GOP 86900)
- Empfangen eines eArztbriefes: 27 Cent (GOP 86901)
- Der Höchstwert je Quartal und Arzt liegt bei 23,40 Euro.
Hinweis: Der Entwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) sieht vor, die Rechtsgrundlage für die Vereinbarung der eArztbrief-Pauschalen zu streichen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Stand: November 2024
Quellen und vertiefende Informationen:
KBV
Status GDAG