Um Anwendungen der TI nutzen zu können, müssen sich Teilnehmer:innen identifizieren – sowohl Patient:innen als auch datenführende Gesundheitseinrichtungen und behandelnde Personen. Bisher erfolgt die Identifikation von Patient:innen durch das Einstecken der Gesundheitskarte eGK in das Kartenterminal bzw. für Einrichtungen durch die SMC-B (Institutionskarte) und für Angehörige von Heilberufen mit dem persönlichen Heilberufsausweis (HBA).
Mit dem Übergang zur TI 2.0 sollen „Digitale Identitäten“ alternativ einen kartenlosen und mobilen Zugang zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur ermöglichen. Digitale Identitäten bestehen aus verschiedenen Informationen und Attributen – im Gesundheitswesen beispielsweise Name, Geburtsdatum, Krankenversicherungsnummer und weitere Identifikations- und Sicherheitsmerkmale, die der Person oder Institution eindeutig zugeordnet werden können.
Wie erhalten Patient:innen eine digitale Identität?
Krankenkassen stellen Versicherten auf Wunsch eine digitale Identität in Form der sogenannten „GesundheitsID“ zur Verfügung, verwaltet durch Identity Provider (IDP). Versicherte müssen eine einmalige Registrierung in der von der Krankenkasse bereitgestellten App durchlaufen und eine der Identifikationsoptionen wählen (Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises, elektronische Gesundheitskarte mit PIN oder ein Vor-Ort-Identifizierungsverfahren wie z.B. POSTIDENT). Um die digitale Identität vor Missbrauch zu schützen, ist zusätzlich eine 2-Faktor-Authentifizierung gemäss gematik-Spezifikation erforderlich.
Für alle Patient:innen bleibt die Nutzung der digitalen ID freiwillig: Sie können diese beantragen, die Nutzung ist aber nicht zwingend. Die GesundheitsID ermöglicht beispielsweise das Login in die elektronische Patientenakte oder den Zugriff auf das eRezept direkt über das Smartphone. Mittelfristig werden Patient:innen auch zum Praxisbesuch keine physische Gesundheitskarte mehr benötigen, sondern können sich mit ihrer digitalen Identität ausweisen, ebenso für Videosprechstunden.
Wie erhalten Leistungserbringer eine digitale Identität?
Für Leistungserbringer erfolgt der Identifikationsvorgang analog zu den Krankenkassen: Hier verifizieren die entsprechenden Kammern die Rollen und beruflichen Attritute. Sämtliche IDs werden bei der gematik gespeichert.
Perspektivisch ist eine EU-übergreifende Wallet-Lösung geplant („European Digital Identity Wallet“) – eine spezielle Smartphone-App, mit der sich EU-Bürger einfach und sicher für öffentliche und private Online-Dienste authentisieren können, vergleichbar mit bereits vertrauten Wallet-Apps für Tickets.
(Stand: Dezember 2024)
Quellen und vertiefende Informationen
gematik Infoseite zur GesundheitsID
Infoseite der Bundesärztekammer
EUDI Wallet