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NeuigkeitenAktuell:Themen: Einlesen der eGK, Selektivvertrag in BaWü, Kunden Registrierung, Versionen Einlesen der eGKRelativ häufig erreichen uns jetzt Anrufe, in denen bemängelt wird, dass die Gültigkeit der neuen eGK nicht richtig übertragen wird. Aber alles ist korrekt, im Gegensatz zu anderen Praxisprogrammen haben wir mit der eGK bisher überhaupt keine Schwierigkeiten. Was es mit der Gültigkeit auf sich hat: Viele Kassen, z.B. die TK, haben die neuen eGKs völlig ohne Ablaufdatum produziert, damit sie quasi unendlich lange gültig sind. In diesem Fall, das ist die Vorgabe der KBV, erzeugt der Chipkartenleser, und ersatzweise auch Psyprax, ein Ablaufdatum zum Ende es nächsten Quartals, also im Dezember 2011 den 31.3.2012. D.h., wenn Sie die Karte nächstes Quartal wieder einlesen, wird das Ablaufdatum auf den 30.6.2012 stehen und Sie haben mit der Abrechnung nie ein Problem. Das auf der Rückseite aufgedruckte Gültigkeitsdatum muss aus formalen Gründen dort stehen und hat keinerlei Einfluss auf die Abrechnung. Selektivvertrag in Baden-Württemberg:Bitte lassen Sie sich nicht verunsichern: Wir setzen selbstverständlich diesen Vertrag für Sie so um, dass Sie mit Psyprax daran teilnehmen können. Offiziell gehts nicht vor dem 1.4.12 los, und dann werden wir bereit sein. Der Vertrag ist nun unterschrieben, der Wurm mit Angelhaken geschluckt. Das Quorum ist noch nicht erreicht, aber wir gehen davon aus, dass dies in den nächsten Monaten geschehen wird. Wer mal einen Blick in diesen Abgrund erfen möchte, kann dies hier tun: http://www.patientinformiertsich.de/aktuelle_meldungen/details.php?msgid=276&msgtyp Um wieviel es da geht, mag ein Ausschnitt aus einer eMail eines Kollegen zeigen. Ich muss ihn hier (vorläufig anonym, weil ich nicht weiss, wie öffentlich diese Mail war) zitieren, weil jede Menge unwahre Behauptungen aufgestellt werden: - bei den Kosten ist seriösität wichtig: die Softwarefimra Psypraxa hat > sich nach eigenen Angaben generell dagegen entschieden an Verträgen > mitzuarbeiten. Deren Getöse im Eigeninteresse steht im Widerspruch zu den > fünf großen Psychosoftwarefirmen in Kosyma, welche für solche Verträge > ihre Programme aufrüsten. Geschätzt werden zw. 17-30 € im Monat an Kosten. > Das ist der Honorarzuwachs für ca. eine Sitzung in diesem Vertrag. Die in > der MEDI-Aussendung enthaltene Umfrage soll diesen Softwarefirmen eine > Plannungsgrundlage liefern. Oje. Eine Firma namens Psypraxa gibts überhaupt nicht. Psyprax gehört zur Kosyma. Und unseren Standpunkt dazu können Sie oben nachlesen, er war bisher noch nie anders. Auch werden 30 Euro pro Monat nicht reichen, seriös sind brutto 80 Euro. Warum wird übrigens "Getöse aus Eigeninteresse" unterstellt, wenn es doch was zu verdienen gibt? Das fängt ja gut an. Der Autor sitzt übrigens in der BW-Delegiertenkammer und in der Bundesgelegiertenkammer, er sollte besser informiert sein. Kunden-Registrierung:Wegen Sicherheitsproblemen ist bis auf weiteres keine Neuregistrierung fürs Forum möglich (hat nichts mit Programmfunktionen von Psyprax zu tun). Leider lässt sich das Problem nicht rasch lösen, sondern nur dadurch, dass wir diese Seite neu aufsetzen. Das wird etwas dauern. Weitere Themen: Online-Abrechnung, Ambulante Kodierrichtlinien (AKR), Hinweise zur Version 1.0.42.3, Einführung PP32 Online-Abrechnung:Seit 1.1.2011 sind Sie gesetzlich zur Online-Abrechnung verpflichtet. Was können Sie tun? Das hängt von Ihrer KV ab. In den verschiedenen KVen werden durchschnittlich zwei verschiedene Möglichkeiten angeboten, insgesamt ca. 15 verschiedene. Wir können hier nicht all diese Möglichkeiten aufzählen. Eine ist in der Regel die teure, über KVSafeNet, was monatliche Gebühren verursacht, welche die Förderung rasch auffressen. Damit können Sie die Abrechnungsdatei einfach zur KV hochladen. Die andere ist meist eine Möglichkeit, die Datei über einen normalen Internet-Browser (Internet-Explorer, Firefox) hochzuladen, wobei zur Signatur neben einer Zugangskennung zum geschützten Bereich auf der Webseite Ihrer KV noch zusätzlich eine Signatur vorzunehmen ist, ähnlich wie beim Online-Banking. Dieser Vorgang ist recht einfach, und viele unserer Kunden, die keineswegs Computerfreaks waren, haben so schon 4/2010 erfolgreich die Abrechnung zur KV geschickt. Die Voraussetzungen für diese Signatur müssen rechtzeitig bei der KV beantragt werden, es entstehen in der Regel einmalig Kosten von ca. 20 Euro. Eine weitere Möglichkeit ist D2D, entweder per Safenet, siehe oben, oder per ISDN. Diese Möglichkeit wird in den KVen, die dies anbieten, von Psyprax unterstützt. Die Installation ist relativ kompliziert, aber danach geht’s ziemlich einfach. Abgesehen von D2D gibt es nur in Schleswig Holstein eine Lösung, bei der die Datei aus dem Programm heraus zur KV geschickt werden kann. Diese Variante haben wir in der vorliegenden Version noch nicht umgesetzt, werden das aber anbieten. In allen anderen KVen (Brandenburg hat unseres Wissens einen ganz eigenen, eleganten Weg gewählt) müssen Sie das Hochladen selbst übernehmen. Wir zeigen im Fenster <Abrechnung Fertigstellen>, wo die Datei liegt, die Sie der KV übermitteln müssen, mehr können wir nicht tun. Neben „Für KV verschlüsseln“ wird Ihnen der Ordner angezeigt, in der die hochzuladende Datei liegt. Wenn Sie aus Sicherheitsgründen Ihren Praxis-PC nicht ans Internet hängen, können Sie diese Datei auch bequem per USB-Stick zu einem anderen Rechner transportieren und dort hochladen. Ambulante Kodierrichtlinien (AKR): Ursprünglich sollten sie verbindlich zum 1.1.2011 in Kraft treten (deshalb verlor Psyprax 16 Bit ab diesem Quartal die Zertifizierung). Die Einführung ist jetzt bis auf weiteres gestoppt. Bitte schalten Sie die AKR wieder aus, falls sie aktiviert sind, Sie sparen sich viel sinnlose Arbeit (Datei - Konfigurieren - Leistungen).
Hinweise zur Version 1.0.45.0: Die Mandantenfähigkeit (Benutzer- und Rechteverwaltung) ist fast fertig. Sie können Benutzer anlegen und Rechte vergeben, allerdings werden die Rechte noch nicht hundertprozentig eingeschränkt. Z.B. sieht ein Benutzer, der an sich nur seine Patienten bearbeiten kann, in der Statistik und der Quartalsabrechnung doch alle (die rechte dafür kann man ihm allerdings vorenthalten). Hinweise zur Version 1.0.44.0: Sie brauchen für die KBV-Prüfmodule jetzt eine neuere Java-Version. Dieser wird falls nötig automatisch beim Update installiert. Hinweise zur Version 1.0.43.2: Diese Version enthält alles was Sie für die Abrechnung 1/2012 brauchen (bis aufs Java-Update, weil es keinen Sinn machen würde, dieses ins Online-Update zu packen).
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